Duisburg. Mit einer Gaspistole hat ein Duisburger Hundehalter beim Streit mit anderen Hundebesitzern geschossen. Gegen eine Geldbuße ging er in die Berufung.

Wenn es um ihre Lieblinge geht, kennen manche Tierhalter keine Grenzen. Das, was sich ein 51-jähriger Hamborner am 1. Februar 2014 im Revierpark Mattlerbusch leistete, war aber mehr, als das Gesetz erlaubt. Vor dem Landgericht versuchte der bislang unbescholtene Mann am Donnerstag vergeblich, eine Geldstrafe wegen Bedrohung und Waffengesetzverstoßes zu umgehen.

Am Nachmittag des Tattages war der Mann im Revierpark unterwegs gewesen. Der Vierbeiner geriet mit einer Dogge aneinander, die den Dalmatiner leicht verletzte. Der Streit griff auf die Besitzer über. Ein Geschehen, das der Angeklagte in Wildwest-Manier beendete: Er zog eine Gaspistole, bedrohte den fremden Hund und dessen Begleiter und schoss in die Luft.

Amtsrichterin: Einsichtsloser Angeklagter

Dafür erging ein Strafbefehl über 2400 Euro (60 Tagessätze zu je 40 Euro). Der 51-Jährige legte Einspruch ein. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Hamborn endete im Dezember 2014 mit einer Verurteilung zu 700 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze a 10 Euro). Dagegen zog der schon von der Amtsrichterin als „einsichtslos“ charakterisierte Angeklagte in die Berufung.

Zunächst beteuerte der Angeklagte seine Unschuld: Nein, er habe keine Waffe in der Hand gehabt. Das sei nur sein Smartphone gewesen, mit dem er Fotos gemacht habe. Und einen Knall? Möglicherweise hätten die Zeugen sein Händeklatschen, mit dem er die Hunde auseinanderbringen wollte, irrtümlich für einen Schuss gehalten.

Zeugen stützen ursprünglichen Vorwurf

Die Zeugen, eine 45-jährige Duisburgerin und ihr Bekannter (35), die mit insgesamt drei Hunden unterwegs gewesen waren, stützten durch ihre Aussage dagegen ziemlich eindeutig den ursprünglichen Vorwurf.

Staatsanwalt, Verteidiger und schließlich auch das Gericht rieten dem Angeklagten mehrfach dringend, seine Berufung zurückzunehmen, um unnötige Kosten durch ein weiteres Urteil zu vermeiden. Der fügte sich schließlich in die Geldstrafe, musste aber das letzte Wort behalten: „Unschuldig bin ich trotzdem.“