Duisburg. Schüler erschreckte sich vor einem Dobermann und achtete nicht auf den Verkehr. Nun verklagt er die Hundehalterinnen, eine 60-jährige Duisburgerin und deren Tochter, auf Schmerzensgeld.

Mit einem dramatischen Geschehen muss sich seit gestern das Landgericht am König-Heinrich-Platz zivilrechtlich befassen: Weil er vor einem Dobermann wegrannte, prallte ein damals 17-jähriger Schüler am Abend des 7. August 2013 in Moers Repelen mit einem Auto zusammen und wurde schwer verletzt. Nun verklagt er die Hundehalter, eine 60-jährige Duisburgerin und deren Tochter, auf 5000 Euro Schmerzensgeld.

Bei der Verhandlung vor der 2. Zivilkammer am Montag sagte der Kläger aus, er sei gemeinsam mit einem Freund durch eine öffentliche Grünanlage gegangen, als der frei laufende Hund plötzlich gebellt habe und auf ihn zulief. Voller Panik sei er, verfolgt von dem 40 Kilo schweren schwarzen Tier, ohne auf den Verkehr zu achten über die Straße gelaufen und von einem Auto erfasst worden. Folge: Unter anderem erlitt der Schüler einen Kieferbruch, der mit Hilfe einer operativ eingesetzten Platte behandelt werden musste. Sein Sohn leide noch jetzt unter den psychischen Folgen des Unfalls, so der Vater des jungen Mannes.

„Die Beweislage ist alles andere als eindeutig“

Die 60-jährige Beklagte schilderte den Vorfall ganz anders: Sie habe gerade ihrem gehbehinderten Sohn Lebensmittel gebracht, als ihr eigener Hund und der meist von ihr betreute Dobermann der Tochter namens „Nicky“ durch ein defektes Gartentor ausrissen. „Der Terrier hatte eine läufige Hündin gerochen, der Große rannte los, um den Kleinen zu beschützen - und ich hinterher.“ Sie habe die Tiere durch Schreien schließlich zum Stehen bringen können. Erst etwa zwei Minuten später habe sie von der Straße einen dumpfen Knall gehört und sei noch Nachschauen gegangen, ob sie helfen könne, so die Beklagte.

Zeugenaussagen stützen diese Darstellung: Danach hatte kein Nachbar zum Zeitpunkt des Unfalls irgendwelche Hunde in unmittelbarer Nähe gesehen. Lediglich der Kläger und ein gleichaltriger Freund schildern, von dem Dobermann verfolgt worden zu sein. Ein Ersthelfer berichtete, der Verletzte habe ihm noch am Unfallort erzählt, ihn habe ein Hund gejagt.

„Die Beweislage ist alles andere als eindeutig“, fasste die Richterin den Stand des Verfahrens zusammen. Nach dem ersten Verhandlungstag scheinen nur zwei Dinge festzustehen: Der Kläger hatte subjektiv furchtbare Angst vor einem Hund. Und der Dobermann war offenbar nicht zum ersten Mal ohne Leine unterwegs gewesen.

Das Verfahren wird im Juli mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.