Duisburg. Brandanschläge, Einbruchdiebstähle: Am Landgericht Duisburg läuft der Prozess gegen drei Angehörige der so genannten “Legion 47“.
Vor dem Duisburger Landgericht müssen sich seit Anfang Mai drei Männer der so genannten „Legion 47“ wegen einer langen Reihe von Anklagepunkten verantworten. Der Versuch, das Verfahren einem raschen Ende zuzuführen, scheiterte.
Insgesamt 38 Straftaten umfasst die Anklage gegen die drei 27 bis 35 Jahre alten Duisburger, die bei der letzten Kommunalwahl als Kandidaten der NPD für eine Bezirksvertretung antraten. Die Anklageschrift listet Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, zahlreiche Einbruchsdiebstähle und drei Brandstiftungsdelikte auf: So soll das Trio am 26. Oktober 2013 vor einem Asylbewerberheim an der Kaiserswerther Straße einen Brandsatz deponiert haben, der zum Glück nur einen Knall und viel Rauch verursachte. Auch ein Brandanschlag auf einen Rewe-Markt an der Mündelheimer Straße scheiterte, weil ein Molotow-Cocktail nicht zerschellte. Am 4. März 2013 soll das Trio den Anbau eines türkischen Imbiss an der Mündelheimer Straße angezündet haben.
Sicherheitsmaßnehmen in Verhandlung erhöht
Ausführlich erörterten die Strafkammer, die Staatsanwälte und die Verteidiger die Sach- und Rechtslage. Als Resultat konnte der Vorsitzende nur das Scheitern eines Verständigungsversuches verkünden. Zu weit lagen die Vorstellungen auseinander: Der Verteidigung schweben fünf bis sechs Jahre Haft vor, wobei sie Teilgeständnisse in Aussicht stellte, die aber ausdrücklich eine Beteiligung an den Brandstiftungen und bandenmäßige Strukturen nicht umfassen. Doch genau darauf kommt es der Staatsanwaltschaft an, die mindestens sieben Jahren Gefängnis anstrebt.
Mit dem Zeitplan, der noch sieben weitere Termine bis Ende Juni vorsah, wird das Gericht nun nicht auskommen: Es wurden zusätzliche Verhandlungstage anberaumt.
Mit der Aufforderung in sozialen Netzwerken, den Prozess, bei dem es um „Nazi-Terror“ gehe, als Zuschauer zu besuchen, hatte eine Antifa-Gruppe zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen am Landgericht ausgelöst. Sie erwiesen sich als unnötig. Kaum jemand schien dem Aufruf gefolgt zu sein.