Duisburg. . Nicht einmal vor einer Kirche schreckte der Dieb zurück. Er hatte Kupferteile der Marxloher Pauskirche gestohlen. Dafür muss er nun ins Gefängnis.
Bei drei schweren Diebstählen war ein 25-Jähriger im Jahre 2013 erwischt worden. Unter anderem war er auf das Dach der damals bereits leer stehenden und inzwischen abgerissenen Paulskirche in Marxloh geklettert und hatte dort Teile der Kupferverkleidung abgerissen. Dafür gab es in erster Instanz zwei Jahre Gefängnis. Sein Ziel, noch einmal eine Bewährungschance zu bekommen, verfehlte der Angeklagte in der Berufungsverhandlung.
Im April 2013 hatte der 25-Jährige Schuhe aus einem Kaufhaus gestohlen. Die hatte er im Geschäft angezogen und seine alten Treter dafür in den Karton gelegt. Am 1. August hatte er aus einem Schlafzimmer einen Flachbildschirmfernseher mitgehen lassen. Dazwischen war der Angeklagte, in Begleitung eines elfjährigen Kindes, in die damals häufig von Metalldieben heimgesuchte Kirche eingedrungen und hatte etwa sechs Kilo Kupfer der Dachverkleidung in eine Tasche gepackt. Mitnehmen konnte er sie nicht mehr, da die Tat entdeckt wurde.
Strafdauer gemildert
Die Begründung dafür, warum es dem zu diesem Zeitpunkt in Deutschland noch nicht bestraften Angeklagten eine Bewährung versagte, blieb das Amtsgericht schuldig. Anders das Landgericht: Die Berufungskammer milderte die Strafe am Ende zwar auf 14 Monate, Bewährung gab es aber nicht.
Zwar habe der Angeklagte in allen Instanzen ein rückhaltloses Geständnis abgelegt und lasse auch eine gewisse Einsicht und Reue erkennen. Andererseits sei der 25-Jährige mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen.
Zu hohe Rückfallgeschwindigkeit
Und der Umstand, dass ihn nicht einmal eine zwischenzeitliche Untersuchungshaft, die er verbüßen musste, weil er einem Schäfer ein Tier gestohlen hatte, von weiteren Diebstählen abhielt, spreche dafür, dass ihm solche Taten „nicht wesensfremd“ seien.
Nur drei Wochen nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft hatte der Mann erneut geklaut. Eine zu hohe Rückfallgeschwindigkeit, um eine Bewährung noch begründen zu können, fanden die Richter.