Duisburg. 34-jähriger Meidericher bestellte, ohne zu bezahlen, und verkaufte, ohne zu liefern. Dafür gab es drei Jahre Gefängnis.
Mit einem dreisten Internet-Betrüger hatte es am Montag das Amtsgericht Stadtmitte zu tun. In mehr als 30 Fällen hatte der 34-jährige Meidericher – und das nicht zum ersten Mal in seinem Leben – Waren auf Internet-Kaufplattformen bestellt, aber nie bezahlt. Zwischen Mai 2013 und September 2014 entstand so ein Schaden von rund 17.000 Euro.
Nur wenige Dinge bestellte der dreifache Vater für den Bedarf seiner Familie: Ein Laufgitter und Kinderkleidung fanden sich in der langen Anklageschrift, die insgesamt 30 Fälle auflistete. Die meisten der erschwindelten Waren, darunter hochwertige Küchengeräte und Uhren, verkaufte er auf eigene Rechnung gewinnbringend weiter.
Nach grobem Fehler überführt
Bestellt hatte der gewiefte Betrüger unter falschem Namen und unter Angabe von falschen Adressen in Duissern und Neudorf. An die Hauseingänge der angegebenen Anschriften klebte er kurzerhand Schilder mit dem falschen Namen und schellte später bei seinen angeblichen Nachbarn, um die Pakete in Empfang zu nehmen.
Besonders dreist: Einige der betrügerisch erlangten Küchengeräte, von denen jedes mehr als 1000 Euro kostete, bot der Mann selbst auf elektronischen Verkaufsplattformen an. Er kassierte von den Ersteigerern zwar den Kaufpreis, lieferte aber nie.
Nur einmal beging der 34-Jährige einen groben Fehler: Mit dem Auto seiner Frau fuhr er zu einer der Deckadressen, um ein Paket abzuholen. Als er an der Tür feststellen musste, dass jemand sein falsches Namensschild bereits entfernt hatte, ergriff er umgehend die Flucht. Doch ein aufmerksamer Zeuge hatte bereits das Kennzeichen notiert.
Geständnis minderte die Strafe
Vor dem Schöffengericht schwieg der 34-Jährige zunächst zu den Vorwürfen. Die Verfahrensbeteiligten stellten sich wohl oder übel darauf ein, im Rahmen eines mehrtägigen Prozesses insgesamt 34 Zeugen anhören zu müssen. Doch nach der ersten Zeugenvernehmung — ein Opernsänger aus Berlin schilderte da recht anschaulich, wie der Angeklagte ihn um 100 Euro für einen Rasierapparat betrogen hatte – knickte der Betrüger ein. Er legte ein rückhaltloses Geständnis ab. Als Motiv gab er Geldprobleme aufgrund seiner Spielsucht an. Schuldmindernde Faktoren vermochte eine psychiatrische Gutachterin jedoch nicht festzustellen.
Das Gericht verurteilte den bereits einschlägig vorbestraften Mann, der schon einmal mehrere Jahre hinter Gittern saß, zu drei Jahren Gefängnis. Ohne Geständnis wäre die Strafe vermutlich noch deutlich höher ausgefallen.