Duisburg. . Vier Maskierte haben einen Juwelier in Duisburg überfallen. Nun wird der Fall vor dem Landgericht verhandelt. Doch die Beweislage ist schwierig.
Passanten fühlten sich wie in einem Krimi, griffen sofort zur Handy-Kamera, als am Morgen des 16. Oktober 2014 ein Auto in der Fußgängerzone Münzstraße in der Altstadt vor einem Juwelier hielt. Vier maskierte Männer sprangen heraus, stürmten in den Laden. Zwei der mutmaßlichen Räuber müssen sich seit Dienstag vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten.
Die Anklage wirft den 23 und 35 Jahre alten Männern, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, besonders schweren Raub vor. Gemeinsam mit zwei unbekannt gebliebenen Mittätern sollen sie den Inhaber des Juweliergeschäftes und einen Mitarbeiter mit Pistolen bedroht und sie gezwungen haben, sich flach auf den Boden zu legen. Dann räumten die Täter Auslagen und Kasse leer und flüchteten mit Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von rund 75.000 Euro.
Staatsanwaltschaft hat wenig in der Hand
Die Beweislage ist schwierig. Ein Angeklagter wurde am Tag nach der Tat in Essen festgenommen. Doch viel mehr, als dass er mit einem gestohlenen Wagen unterwegs war, der nicht einmal der Fluchtwagen war - die Staatsanwaltschaft geht von einem Wechsel des Autos aus -, und dass er zugab, im Auftrag seines Mitangeklagten unterwegs gewesen zu sein, liegt gegen den 23-Jährigen nicht vor. Sein Verteidiger beantragte deshalb, kurz nach Auftakt des Verfahrens vor der 1. Großen Strafkammer, den Prozess gegen seinen Mandanten einzustellen.
Bei der Festnahme des zweiten Angeklagten fand die Polizei Schatullen, die aus dem überfallenen Juweliergeschäft stammten. Außerdem wurden Taschen sicher gestellt, die denen gleichen, welche die Täter laut Video-Aufzeichnungen bei sich hatten. Der 35-Jährige äußerte sich gestern nicht zur Anklage.
SEK-Beamter will nur anonym aussagen
Erschwert wird die Beweislage zudem durch den Umstand, dass an den Festnahmen ein Beamter des SEK beteiligt war, der vor Gericht nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Wahrung seiner Anonymität aussagen will.
Für das Verfahren sind bis Mitte März zunächst zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen. Ob das angesichts der Gesamtumstände ausreichen wird, bleibt abzuwarten.