Duisburg. Ein 31-Jährige musste sich vor dem Amtsgericht in Duisburg verantworten. Er wollte ein Rad stehlen und schlug den Besitzer mit einem Bolzenschneider.
Seltsame Rechtsansichten offenbarte ein 31-jähriger Mann aus Rheinhausen, der sich am Montag vor dem Amtsgericht in Stadtmitte verantworten musste. Er hatte ein Fahrrad für herrenlos gehalten, obwohl es die Besitzerin erst kurz zuvor abgestellt hatte, und er betonte, es sei gar kein richtiges Schloss gewesen, dass er geknackt hatte. Als der Ehemann der Besitzerin gegen den Diebstahl protestierte, schlug der 31-Jährige auch noch mit einem Bolzenschneider zu, was er vor Gericht bestritt. Am Ende gab es ein deutliches Urteil für Diebstahl und gefährliche Körperverletzung.
Die Tat ereignete sich am 13. September 2014 an der Friedrich-Ebert-Straße. Dort hatte der Angeklagte das Rahmenschloss des in einer Hofeinfahrt abgestellten Rades mit einem Bolzenschneider durchtrennt und wollte mit dem Zweirad abschieben. Dumm nur, dass ihn dabei die Tochter und der Ehemann der Besitzerin des Fahrrades beobachteten und ihn daran hindern wollten, mit Mamas Drahtesel zu entkommen.
Der Täter vor Gericht
Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Angeklagte den 46-jährigen mit dem Bolzenschneider in die Rippen schlug und ihn verletzte. Einen zweiten Schlag konnte der Geschädigte abwehren und den Dieb festhalten, bis aus einem nahe gelegenen Supermarkt Security-Kräfte helfend herbei eilten.
Von Reue war bei dem Angeklagten nun wirklich nicht viel zu bemerken. Er behauptete, der Geschädigte habe zuerst geschlagen. Goldene Brücken, die ihm die Juristen bauen wollten, ließ der Mann links liegen. Beinahe wäre das Verfahren schon an das Landgericht abgegeben worden, weil die Strafgewalt des Schöffengerichts bei einem schweren räuberischen Diebstahl - Mindeststrafe fünf Jahre - gar nicht ausgereicht hätte.
Das Urteil
Am Ende retteten den Angeklagten Zeugenaussagen, wonach die Tochter der Fahrradbesitzerin den Drahtesel schon in Sicherheit gebracht hatte, bevor es zu der körperlichen Auseinandersetzung kam. So blieben nur ein Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung.
„Es gehört einiges dazu, einen derart gefährlichen Gegenstand wegen eines läppischen Fahrrads einzusetzen“, wetterte die Vorsitzende. Das Urteil des Schöffengerichts überstieg sogar den Antrag des Staatsanwaltes: Eine einjährige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Obendrein muss der Angeklagte eine Geldbuße von 900 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.