Duisburg/Düsseldorf. Nur Wenige marschieren noch mit “Pegida“ und “Dügida“. Trotzdem stören sie das öffentliche Leben gewaltig. Das Recht ist dabei auf ihrer Seite.

Es ist ein Ärgernis für die Vielen, aber die Wenigen sind entschlossen, es zu einem dauerhaften zu machen: Auch an diesem Montag demonstrieren in Duisburg und Düsseldorf wieder rechte Islamgegener. In den letzten Wochen wurden es immer weniger. Und doch erreichten "Pegida" (Duisburg) und "Dügida" (Düsseldorf) allergrößte Aufmerksamkeit, weil sie jedes Mal ausgerechnet dort marschierten, wo am frühen Montagabend auch die Pendlerströme hindurch wollen.

Kann man das nicht verbieten? Ihnen andere Routen vorschreiben? Bislang jedenfalls nicht. Und so bekommen die Bürger von Duisburg und Düsseldorf nun jede Woche wieder dieselbe Lektion in Verfassungsrecht erteilt: Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, und das macht jeden, der sich darauf berufen kann, so gut wie unantastbar. Nicht alle sind damit einverstanden.

  • Beispiel Duisburg: In Duisburg demonstriert Pegida Montag für Montag (mit Ausnahme des Karnevals) in dem Karree zwischen Hauptbahnhof und Lehmbruck-Museum. Dafür mussten immer wieder Straßen gesperrt werden, darunter auch so vielbefahrene wie die Friedrich-Wilhelm-Straße und die Mercatorstraße. Und das bedeutete: Obwohl Pegida etwa am 9. Februar nur noch rund hundert Teilnehmer mobilisieren konnte, waren der Bus- und Autoverkehr in der City empfindlich getroffen. Über zwei Stunden mussten 13 Buslinien umgeleitet werden, dadurch gab es Verspätungen bis zu 15 Minuten, nach Hochrechnungen der Verkehrsgesellschaft DVG waren davon bis zu 4000 Fahrgäste betroffen. Viele Duisburger ärgerten sich darüber, doch der Polizei sind die Hände gebunden.
  • Beispiel Düsseldorf: Auch hier marschieren die Rechten mit ihrer Veranstalterin Melanie Dittmer seit Wochen in der Nähe des Hauptbahnhofes. Eine Belastung ist das nicht nur für Anwohner und Geschäftsleute in der Graf-Adolf-, Bismarck-, oder Karlstraße, die im Januar erfolglos darauf drangen, die Demo zu verlegen. Auch für die Rheinbahn und ihre Kunden ist es eine Prüfung: Bei der letzten Demo am 9. Februar ging fünf Stunden lang vor dem Hauptbahnhof nichts mehr. Zehn Bus- und sechs Straßenbahnlinien waren unterbrochen, das Verkehrsunternehmen schätzt die Zahl der betroffenen Passagiere auf 125.000.

Patriotische Europäer gegen Busse und Straßenbahnen: Wer will, kann das als eine Gemeinheit der Veranstalter verstehen - denn tatsächlich sind sie es, die den Zeitpunkt und auch den Ort ihrer Demonstration festlegen. Vorschriften kann man ihnen dabei kaum machen. So will es das Grundgesetz, das allen Bürgern dieses Landes eine sehr weitreichende Versammlungsfreiheit einräumt. In Artikel 8 steht wörtlich:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Eine Demo anmelden heißt nicht, um Erlaubnis zu fragen 

Das Gesetz, das die Versammlungsfreiheit beschränkt, ist das Versammlungsgesetz. Es ist voller hoher Hürden - und zwar für jene, die jemanden am Demonstrieren hindern wollen. So sieht das Versammlungsgesetz zum Beispiel vor, dass die Polizei eine Demonstration verbieten kann - aber nur dann, wenn sie sich außer Stande sieht, Leib und Leben der Bürger zu schützen. Dieser so genannte Polizeinotstand spielte eine Rolle, als die Behörden in Dresden im Januar eine Demonstration von Pegida untersagten und dies mit der Furcht vor einem Anschlag begründeten.

Mehr als eine Demo am Tag

Die Dortmunder Polizei hat im vergangenen Jahr eine rekordverdächtige Einsatzstatistik erreicht: Sie musste an den 365 Tagen insgesamt 510 Demonstrationen und Kundgebungen schützen. Im Jahr 2008 seien es noch 178 Anmeldungen gewesen, teilte die Polizei am Donnerstag mit.

Beigetragen zu dem hohen Aufwand haben auch die Rechtsextremisten. Sie hatten der Polizei zufolge insgesamt 83 Versammlungen angemeldet. Im Jahr zuvor seien aus diesem Kreis noch 31 Versammlungen in Dortmund angemeldet worden. Hinzu kamen zahlreiche Gegendemonstrationen zu Rechten-Auftritten.

Wie die Polizei weiter mitteilte, wurden 2014 lediglich vier Versammlungen verboten.

Darüber hinaus sieht das Versammlungsgesetz auch vor, dass Demonstrationen verboten werden können, wenn die Veranstalter mit verfassungswidrigen Organisationen in Verbindung stehen. Und es sieht vor, dass eine Demo üblicherweise 48 Stunden im Voraus angemeldet werden muss - ausgenommen sind davon nur Spontan-Demonstrationen, bei denen die Teilnehmer unmittelbar auf ein aktuelles Ereignis reagieren wollen.

Eine Demo anzumelden heißt dabei nicht, um Erlaubnis zu bitten. Eher unterrichtet man die Polizei über das, was man vorhat. Bei dieser Anmeldung kann die Polizei versuchen, auf die Pläne der Veranstalter einzuwirken - mehr aber auch nicht. "Wir sind ja nicht dazu da, Demonstrationen zu verhindern", sagte ein Sprecher der Duisburger Polizei im Gespräch mit unserer Redaktion. "Wir sind dazu da, Demonstrationen zu ermöglichen und ihren reibungslosen Ablauf zu gewährleisten."

Die Polizei kann nur Vorschläge machen, keine Vorschriften 

Daher hat die Polizei in Duisburg und Düsseldorf nach Karneval wieder "Kooperationsgespräche" mit den Islamgegnern geführt und mit den Gruppen, die sich ihnen entgegenstellen wollen. In der Vergangenheit hat die Polizei dabei versucht, die Demonstranten aus den Stadtzentren herauszuziehen. "Wir haben Pegida mehrere Versammlungsorte außerhalb der City angeboten", sagte etwa der Sprecher der Polizei Duisburg, "aber sie haben auf die Straßen vor dem Hauptbahnhof bestanden."

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In Düsseldorf versuchte die Polizei im Januar sogar, den Islamgegnern eine andere Route vorzuschreiben. Doch damit scheiterte sie vor Gericht. So entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 19. Januar in einem Eilverfahren, dass die Dügida-Teilnehmer laufen dürfen, wo sie wollen. Begründung war, dass die Versammlungsfreiheit einiger weniger ein höheres Rechtsgut darstellt als der störungsfreie Transport aller anderen. "Einschränkungen des Verkehrs sind mit Blick auf den hohen Rang des betroffenen Grundrechts der Versammlungsfreiheit hinzunehmen", erklärten die Richter der 18. Kammer. (Az: 18 L 120/15).

Eine Mini-Demo vor dem Gericht

Nicht alle können oder wollen das nachvollziehen. Daher wurde das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag selbst zum Schauplatz einer Demonstration. Auf dem Parkplatz vor dem Gericht traf sich eine kleine Gruppe Aktivisten aus dem Bündnis "Düsseldorf stellt sich quer", das seit Wochen die Gegenkundgebungen gegen Dügida organisiert. Die Demonstranten verwiesen darauf, dass bei den Dügida-Kundgebungen schon ausländische Mitbürger bedroht, "neonazistische Lieder" gesungen und der Hitlergruß gezeigt worden seien. Ihre Frage an die Justiz: "Warum finden Richter beim Verwaltungsgericht solche offen rassistischen Umzüge schützenswert?" Die Diskussion ist eröffnet.