Duisburg. Der Bürgerverein „proDuisburg“ will dagegen vorgehen, dass sich die rechtsextreme “Pro NRW“-Ratsfraktion in “Pro Duisburg“ umbenannt hat.
„Pro Duisburg“ ist ja eigentlich ein positiv besetzter Begriff. Nicht zuletzt durch die bürgerschaftliche Vereinigung „proDuisburg“, die sich seit über 100 Jahren für die Stadt einsetzt. Doch nun hat sich die rechtsextreme Pro NRW-Fraktion im Rat wie angedroht umbenannt und trägt die Bezeichnung „Bürgerbewegung pro Duisburg“.
Kein Wunder, dass sich der traditionsreiche Verein „proDuisburg“, der sich 1910 als Verkehrsverein gegründet hat, über die Namensnutzung aus der rechten Ecke mehr als grämt. Er hat sich einen Fachanwalt für Namensrecht genommen und will gegen den „Namensklau“ rechtlich vorgehen. „Wir werden uns wehren. Wir sind keine Partei, außer für Duisburg. Wir wollen unseren guten Namen verteidigen“, so der Vereinsvorsitzende Hermann Kewitz. Der Anwalt soll nun zunächst gegenüber den Rechtspopulisten in einem Schreiben das Namensrecht für den Verein auffordern. Doch das Namensrecht ist kniffelig. Die Stadt sah zumindest nach einer Prüfung keine Handhabe, die Umbenennung zu beanstanden.
Streit im rechten Lager
Hintergrund der Umbenennung der Fraktion ist ein Zwist in dem rechten Lager. Die Landespartei von Pro NRW hatte ihren Duisburger Fraktionschef Malonn als Kreisvorsitzenden abgesetzt, der konterte mit Hausverbot gegen die Parteispitze. Dann kehrten er und zwei weitere Stadtverordnete der Partei den Rücken und gaben sich den neuen Fraktionsnamen. Der vierte Stadtverordnete bleibt als Pro NRW-Mitglied in der Fraktion.
Hintergrund des Streits ganz rechtsaußen dürfte auch die Verteilung der 140 000.Euro Fraktionszuwendungen, die die Rechtsextremen im Jahr von der Stadt bekommen. Von dieser Summe wollten die Duisburger ProNRW-ler nichts an die Landespartei abgeben.
Das Amtsgericht bearbeitet derzeit den beantragen Vereinsregistereintrag von Malonn & Co, die sich „Bürgerbewegung pro Duisburg e.V.“ nennen wollen. Der bürgerschaftliche Verein steht mit „proDuisburg e.V.“ bereits in diesem Register. Jetzt wird unter anderem geprüft ob das eine Namens-Ähnlichkeit darstellt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass sich Namen in einem Ort erkennbar unterscheiden sollen.