Duisburg. . Mit einem Messer hat ein psychisch Kranker im November 2013 eine junge Frau und ihr Kind (2) in der U-Bahn U 79 bedroht. Jetzt steht er vor Gericht.

Todesangst musste am 8. November 2013 eine junge Frau in der U-Bahn U 79 erleben. Ein ihr unbekannter Mann bedrohte sie und ihren nicht einmal zweijährigen Sohn zwischen Hauptbahnhof und Schlenk mit einem Messer. Gestern stand der psychisch gestörte Täter vor dem Landgericht.

Der Mann leidet unter Wahnvorstellungen. Kinderstimmen hätten ihm befohlen, das Messer zu ziehen, berichtete der Tamile, der bereits seit mehr als zehn Jahren unter Betreuung steht. „Ich habe die Stimmen dann gefragt, wohin ich stechen soll.“ Doch die hätten keine Antwort gegeben. Ob er zugestochen hätte, wenn es ihm befohlen worden wäre, wollte der Vorsitzende der Strafkammer wissen. „Vermutlich schon“, so die Antwort des Beschuldigten.

Springmesser mit zwölf Zentimeter Klingenlänge

Die 26-jährige Zeugin hatte sich gewundert, dass der Mann sie so merkwürdig fragte, warum ihr kleiner Sohn ihn so anstarren würde. „Ich habe meinen Sohn auf den Arm genommen und gesagt, dass es mir leid tue“, so die Schwarzafrikanerin. Der Mann habe sich entfernt, sei dann aber mit einem Springmesser mit etwa 12 Zentimeter Klingenlänge zurück gekommen. „Er hat gesagt, er mag keine Afrikaner. Und Barack Obama sei auch nicht sein Freund.“ Sie sei schließlich mitsamt Kind aus der Bahn geflüchtet.

Zweifellos sei der Angeklagte, der unter paranoider Schizophrenie leidet, gefährlich, räumte ein psychiatrischer Sachverständiger ein. Es sei reines Glück, dass die Stimmen dem Mann nicht befohlen hätten, auf die junge Frau einzustechen. „Das hätte auch anders ausgehen können.“

Prozess wird im Februar fortgesetzt

Doch die am Prozess beteiligten Juristen konnten sich mit der von der Staatsanwaltschaft geforderten dauerhaften Unterbringung des Beschuldigten in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung gestern nicht anfreunden. Mit Blick auf Urteile von Obergerichten hatten sie Bedenken, ob das der Antragsschrift zu Grunde liegende Delikt, eine an sich folgenlos gebliebene Bedrohung, eine derart drastische Maßnahme rechtfertige.

Bis zur Fortsetzung des Verfahrens Anfang Februar soll nun geprüft werden, ob die Maßnahme zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn der Mann als Auflage seinen Wohnsitz in einem speziellen Heim in Weeze nimmt. Dort wäre er nicht eingesperrt, würde aber engmaschig betreut.