Duisburg. Im Juni 2014 musste sie mit ansehen, wie ihr Vater durch die Autotüre erschossen wurde. Am Montag sagte die Tochter des ermordeten Vermieters aus.
Die schrecklichen Sekunden am Abend des 26. Juni 2014 wird das elfjährige Mädchen wohl nie wieder vergessen. Da nämlich wurde vor ihren Augen ihr Vater erschossen. Vor dem Landgericht berichtete die junge Zeugin gestern von der Tat, die einem 44-jährigen Duisburger vorgeworfen wird. Mit drei Kopfschüssen soll er Mann seinen Vermieter an der Warbruckstraße wegen Streitigkeiten um eine türkische Bäckerei ermordet haben.
Ohne Vorwarnung geschossen
Das Mädchen hatte mitbekommen, dass ihr Vater irgendwelchen Ärger mit dem Mieter gehabt habe. Am Tatabend hatte sie nach einem Ausflug nach Holland vor der Pizzeria ihres Onkels im Auto sitzend mit Vater und Mutter gewartet. Ihre Mutter habe noch gesagt: „Da kommt der Mieter.“ Ihr Vater habe das aber nicht mitbekommen. Der Mann habe eine Pistole in der Hand gehabt, sich von hinten dem Auto genähert und ohne Vorwarnung durch die geöffnete Seitentür geschossen. „Meine Mutter hat mich dann schnell heruntergedrückt.“
Die 30-jährige Witwe des Getöteten ist sich ebenfalls sicher, dass ihr Mann die Gefahr nicht nahen sah. Sie glaubt allerdings, dass ihre Tochter den Täter zuerst gesehen habe. „Ich habe noch geschrien: Tu das nicht. Aber da war es schon zu spät.“ In schneller Folge habe der Angeklagte drei Schüsse auf den Kopf ihres Mannes abgegeben. Jede Hilfe kam zu spät.
Streit um Mietzahlungen
Der Bruder des Getöteten hatte die Schüsse gehört, als er in seinem Laden die Tageseinnahmen abrechnete. „Ich bin raus. Da kam der Täter schon mit der Waffe zielend auf mich zu gerannt“, erzählte der 37-Jährige. Er sei durch den Laden auf den Hinterhof geflüchtet. „Er hat noch mehrfach auf mich geschossen. Dann hat die Waffe nicht mehr funktioniert.“
Der Zeuge schilderte, dass sein Bruder erhebliche finanzielle Probleme mit dem Angeklagten gehabt habe. „Die ersten Monate sollten mietfrei sein, weil er die Bäckerei ja auch renoviert hat. Aber er hat nie etwas bezahlt.“ Als die Stadtwerke wieder Wassergeld verlangten, habe man die Leitung sperren lassen. Der Angeklagte habe am Tattag die Wasserrechnung verlangt, weil er sie habe bezahlen wollen. Die Verteidigung konzentrierte sich mit ihren Nachfragen auf diesen Punkt: Der Angeklagte habe doch schon einmal 5000 Euro gezahlt, um eine Wassersperrung rückgängig zu machen.
Erneut sicherte gestern Polizei den Sitzungssaal, in dem Angehörige beider Familien sitzen. Bislang blieb aber alles ruhig.