Duisburg. . Duisburgerin berichtet, dass es im völlig überfüllten RE 1 kein Durchkommen in die zweite Klasse gab. Nach einer Kontrolle soll sie 40 Euro zahlen.

Die Neudorferin Elisabeth Köllner arbeitet als Erzieherin in Düsseldorf. Die Rückfahrt abends nach Duisburg vom dortigen Hauptbahnhof wird für sie regelmäßig zur Tortur. Neulich ist das nicht anders gewesen, als die langjährige Bahn-Kundin um 18.22 Uhr in den Regional-Express (RE) 1 einsteigen will. „Der Zug war erheblich kürzer als gewohnt und wieder einmal völlig überfüllt.“ Und das hat an jenem Abend überaus ärgerliche Folgen für die Inhaberin des Tickets 2000, das für Fahrten in der zweiten Klasse berechtigt.

„Alle Plätze waren belegt – bis auf den komplett unbesetzten Wagen der ersten Klasse.“ Den will Elisabeth Köllner deshalb als Durchgang zum nächsten Waggon nutzen. „Ich bin aber gar nicht bis zur Plattform gelangt, da überhaupt kein Durchkommen möglich war.“

Hoffnung auf Verständnis

Eine Weile habe sie neben den leeren Sitzen gestanden, sich dann aber durch andere Fahrgäste in gleicher Situation motivieren lassen, einen freien Sitzplatz zu nutzen – in der Hoffnung auf Verständnis aufgrund der brechend vollen Bahn im Falle einer Kontrolle. Die erfolgt dann auch kurz vor ihrem Ausstieg in Duisburg. Der Kontrolleur bleibt allerdings hart und brummt Elisabeth Köllner eine 40-Euro-Strafe auf. „Ich habe mich wie eine Schwarzfahrerin gefühlt.“ Außerdem ärgert sie sich darüber, „dass außer mir noch mindestens zehn weitere Fahrgäste in offensichtlich gleicher Lage nicht kontrolliert wurden und sich der Reihe nach von ihren Sitzen erhoben, als ich den Kontrolleur freundlich um Nachsicht bat“.

Erste Klasse kann freigegeben werden

Es sei darüber hinaus auch nicht möglich gewesen, ein Zusatzticket zu entwerten, um dann einen Sitzplatz in der ersten Klasse zu nutzen. „Solche Tickets trage ich stets bei mir, um die Nutzung meines Tickets 2000 erweitern zu können“, erzählt Elisabeth Köllner, die klarstellt, dass es ihr lediglich um eine Reduzierung des Bußgeldes gehe – zumal sie bei der Info-Stelle der Bahn erfahren habe, dass Zugbegleitern ein individueller Entscheidungsrahmen gegeben sei.

All dies macht die Neudorferin noch einmal schriftlich gegenüber der so genannten Fahrpreisnacherhebungsstelle in Baden-Baden deutlich. Ohne Erfolg. Und auch gegenüber unserer Zeitung erklärt eine Bahnsprecherin, dass der Aufenthalt in der ersten Klasse ohne ein entsprechendes Ticket grundsätzlich nicht zulässig sei. Dabei sei nicht entscheidend, ob der Fahrgast steht oder sitzt. Sofern der Fahrgast versehentlich in einen Wagen der ersten Klasse einsteige, müsse er also in einen Zugteil wechseln, für den sein Ticket gültig ist „Erfahrungsgemäß sind einzelne Wagen eines Zuges besonders voll, in anderen wiederum sind noch freie Plätze verfügbar“, so die Sprecherin.

Zugbegleiter entscheidet

Der Zugbegleiter habe die Möglichkeit, die erste Klasse in Ausnahmefällen zur Nutzung für alle Fahrgäste freizugeben. Dies sei jedoch nur bei einer entsprechenden vorherigen Zugdurchsage möglich und könne nicht von den Fahrgästen selbst entschieden werden. Die Betroffene müsse die 40 Euro zahlen.

Elisabeth Köllner kann darüber nur den Kopf schütteln und will sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr in Düsseldorf wenden.

Fahrgastverband hat kein Verständnis für Reaktion der Bahn 

Lothar Ebbers, Pressesprecher des Fahrgastverbandes Pro Bahn in NRW, hat für die Reaktion der Bahn im Fall von Elisabeth Köllner kein Verständnis. Natürlich dürfe sich niemand mutwillig mit einem Ticket für die zweite einfach so in die erste Klasse setzen. Aber angesichts solcher Umstände dürfe dies nicht gelten. Er wisse aus eigener Erfahrung, wie regelmäßig überfüllt vor allem der mitunter auch mit zu wenigen Wagen ausgestattete Regional-Express 1 in der Zeit nach 18 Uhr sei .

Keine Kulanz

„Ich weiß aber auch, dass Bahnkontrolleure gerade in diesen Situationen besonders solche Fahrgäste auf dem Kieker haben und keine Kulanz anwenden“, so Ebbers. „Das ist leider immer wieder festzustellen.“

Nach einem bei der Bahn erfolglosen schriftlich formulierten Widerspruch gegen das Bußgeld empfiehlt der Pro-Bahn-Sprecher, die Schlichtungsstelle Nahverkehr in Düsseldorf einzuschalten. „Niemand weiß natürlich, wie der einzelne Fall ausgeht, aber Chancen auf eine Ermäßigung sehe ich schon.“