Duisburg. Erpressung, Bedrohung, Nötigung und Drogenhandel: Das Landgericht Duisburg verurteilte den “Paten von Rheinhausen“ zu einer siebenjährigen Haftstrafe.

Fast genau ein Jahr lang schleppte sich das Verfahren gegen den so genannten „Paten von Rheinhausen“ vor dem Landgericht dahin. Dafür ging beim 34. Verhandlungstag am Mittwoch alles ganz schnell. Nach nur zweieinhalb Stunden fiel das Urteil gegen den 35-jährigen Angeklagten: Wegen schwerer räuberischer Erpressung, zweifacher gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung wurde er zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Zuvor war dem 35-jährigen Türken für den Fall eines glaubhaften Geständnisses und des Nachweises tätiger Reue eine Strafe von nicht weniger als sieben und nicht mehr als neun Jahren in Aussicht gestellt worden. Ersteres erfolgte durch die Vorlage von schriftlichen Entschuldigungen, die in Verbindung mit der Zahlung vierstelliger Schmerzensgelder Geschädigten über Weihnachten zugegangen und von allen akzeptiert worden waren. Das andere erledigten die Verteidiger, indem sie im Namen des Angeklagten mit zwei pauschalen Sätzen die verbliebenen Tatvorwürfe einräumten.

Schutzgeld von 200 Euro pro Tag

Wobei die Betonung auf verbliebenen Vorwürfen liegt. Die Anklageschrift hatte bei ihrer Verlesung am 16. Januar 2014 mehr als 150 Fälle von Erpressung, Bedrohung, Nötigung, Drogenhandel aufgelistet. Davon blieben am Ende, nach umfangreichen Einstellungen und Verfahrensbeschränkungen, nur vier Taten über, wenn auch wohl jene, mit dem meisten Gewicht.

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So hatte der Mann, der seit Jahren in diverse kriminelle Machenschaften in Hochfeld und Rheinhausen verstrickt sein soll, Ende März einen Mitstreiter, der eine geringe Menge Geld veruntreute, so lange mit Schlägen traktiert, bis das Opfer um Gnade flehte. Ein Drogendealer, der sich hatte bestehlen lassen, wurde dafür durch Schläge mit einem Knüppel auf die Handgelenke gezüchtigt. Ein anderer Vertrauter, der nicht mehr mitspielen wollte, entging seiner Bestrafung nur durch eine spektakuläre Flucht durch ein Taxi hindurch und auf das Dach einer Moschee. Einen Mann brachte der „Pate“ mit brutaler Gewalt dazu, ihm täglich ein Schutzgeld von 200 Euro zu zahlen.

Urteil am unteren Rand

Der Angeklagte habe skrupellos und mit äußerster Gewalt agiert, so der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag. Die Bestrafungsaktionen hätten teilweise mittelalterliche Züge getragen. Auf den letzten Drücker, so der Anklagevertreter, „hat der Angeklagte noch die Kurve gekriegt“.

Das Geständnis und vor allem die Schmerzensgeldzahlungen sorgten denn auch dafür, dass die Kammer am Ende am unteren Ende der Höchststrafenvereinbarung blieb. Zudem war die Rede davon, im schriftlichen Urteil empfehlen zu wollen, es solle wohlwollend geprüft werden, den 35-Jährigen bereits nach der Halbstrafe zu entlassen. Nach anderthalb Jahren in Untersuchungshaft könnte das für den Angeklagten bedeuten, dass er bereits in zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommen könnte.