Duisburg. AfD-Ratsherr Holger Lücht gibt sich erleichtert: Er darf Parteimitglied bleiben. Das entschied das Parteischiedsgericht am Samstag, obwohl er zuvor in einer Ratssitzung gemeinsam mit Pro NRW und NPD gestimmt und damit heftige innerparteliche Diskussionen ausgelöst hatte.

Das Parteiausschussverfahren gegen den AfD-Ratsherrn Holger Lücht ist gescheitert. Das teilte er am Dienstag der Öffentlichkeit mit und ließ wissen, dass er darüber erleichtert sei. In der Verhandlung habe das Parteischiedsgericht am Samstag entschieden, dass der Antrag abgewiesen wird, „es keinerlei Sanktionen gibt und Holger Lücht, weiterhin mit allen Rechten ausgestattet, am parteilichen Leben der AfD teilnehmen kann“, heißt es in der Pressemitteilung, die der Ratsherr verschickt hat.

Lücht hatte sich nicht von seinem Verhalten distanziert

Entzündet hatte sich der innerparteiliche Zwist daran, dass Holger Lücht in einer Ratssitzung gemeinsam mit Pro NRW und NPD gestimmt hatte. Das hatte sein Fraktionskollege Alan Imamura zwar ebenfalls getan. Doch nachdem das Abstimmungsverhalten bekannt geworden war, hatte sich Imamura von seinem Verhalten distanziert. Holger Lücht tat das nicht. Darauf hin wurde der starke Mann der Duisburger AfD zunächst als Fraktionsvorsitzender abgewählt. Anschließend kam er bei einem außerordentlichen Parteitag einer Abwahl als Kreisvorstand zuvor, in dem er selbst zurücktrat.

Das Parteiausschussverfahren hatte vor allem AfD-Landessprecher Markus Pretzell forciert, scheiterte allerdings, wie Vorstandsmitglied Andreas Keith betont, wegen eines Formfehlers. „Das Verfahren hätte bis zum 30. Juni in Gang gesetzt werden müssen. Wir dachten bis zum 30. September. Ein bedauerlicher Zahlendreher“, so Keith gegenüber dieser Redaktion. Das Vorstandsmitglied im Landesverband betonte, dass das Schiedsgericht nicht in der Sache selbst geurteilt habe. Die eigentlichen Vorwürfe gegen Lücht seien angesichts des Verfahrensfehlers gar nicht erst zur Sprache gekommen.