Duisburg. Ein Anhänger der MC Satudarah soll seine Freundin verprügelt haben und steht deswegen in Duisburg vor Gericht. Polizei sichert den Verhandlungssaal.

Wegen mehrfacher Körperverletzung muss sich seit Dienstag ein 27-jähriges Mitglied des Motorradclubs Satudarah vor dem Duisburger Amtsgericht verantworten. Aus grundloser Eifersucht, so die Anklage, soll der Rheinhauser im Juli und August seine 22-jährige damalige Freundin geschlagen und gewürgt haben. Bei einem Vorfall soll er die kurz zuvor am Unterleib operierte Frau in den Bauch geschlagen haben. „Ich hoffe, Du verreckst daran“, soll er danach gesagt haben.

Der Angeklagte räumte am ersten Prozesstag ein, dass es immer wieder zu Streitigkeiten gekommen sei. Gewalttätig sei er aber nicht geworden. Lediglich eine Beleidigung und eine Sachbeschädigung gibt der 27-Jährige zu.

Die Zeugen zeichneten ein uneinheitliches Bild. Die beste Freundin der Geschädigten berichtete, dass die 22-Jährige ihr mehrfach von Übergriffen des Angeklagten erzählt habe. Freunde des Angeklagten hatten dagegen nur bemerkt, dass es immer wieder Streit gab und die Geschädigte es „mit der Ehrlichkeit nicht so genau nahm“.

Rheinhauser wegen weiterer Vergehen angeklagt

Die Geschädigte konnte nicht vernommen werden: Das Geflüster der an einer Kehlkopfentzündung leidenden Frau war trotz Mikrofonanlage nicht zu verstehen. Im Dezember und Januar soll es nun zwei Fortsetzungstermine geben.

Satudarah-Chefs in Duisburg vor Gericht

Ein großes Polizeiaufgebot sicherte den Platz rund um das Landgericht Duisburg. Auch auf dem Dach des Citypalais waren Beamte postiert. Die Stadt hatte vor dem Prozess ein Kutten-Verbot verhängt.
Ein großes Polizeiaufgebot sicherte den Platz rund um das Landgericht Duisburg. Auch auf dem Dach des Citypalais waren Beamte postiert. Die Stadt hatte vor dem Prozess ein Kutten-Verbot verhängt. © Stephan Eickershoff/ WAZ FotoPool
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Der 27-Jährige wird sich voraussichtlich im kommenden Jahr wegen schwerer räuberischer Erpressung, Drogenhandels und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Landgericht verantworten müssen. Die Taten stammen aus 2012 und 2013. In diesem Zusammenhang hatte die Staatsanwaltschaft keinen Haftbefehl erlassen.

Stattdessen saß der 27-Jährige seit August wegen der Körperverletzung in Untersuchungshaft. Einer Einstellung des Verfahrens mit Blick auf die vor dem Landgericht zu erwartende Strafe hatte die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt.

Von Verdunkelungsgefahr keine Rede

Der Haftbefehl wurde am Dienstag aufgehoben, nachdem Zeugenvernehmungen den Eindruck erweckt hatten, dass die Geschädigte selbst immer wieder Kontakt zu Satudarah-Mitgliedern gesucht hatte.

Von Verdunkelungsgefahr könne da keine Rede mehr sein, so das Schöffengericht. Auch Sicherheitsvorkehrungen rund um den Gerichtssaal erwiesen sich als weitgehend unnötig. Ein Teil der eingesetzten Polizeikräfte zog schon in der Mittagspause wieder ab.