Dortmund. Bücher, Schuhe, Deko auf dem Bürgersteig: In vielen Dortmunder Straßen stehen immer wieder „Zu verschenken“-Trödelkisten. Aber ist das erlaubt?
Schallplatten, Bücher und Stiefel auf dem Bürgersteig – und auf der Grundstücksmauer dahinter eine Jacke und Stoffschuhe von Converse: Was da an einer Straße im Dortmunder Klinikviertel steht, ist offensichtlich zu verschenken. Es steht zwar nicht dran, aber den Vorbeigehenden ist es auch ohne Schild klar: Diesen Trödel kann man mitnehmen. Viele bleiben stehen, gucken, begutachten, nehmen mit. Oder auch nicht.
Vor allem in den „jungen“ Dortmunder Vierteln steht immer wieder kleiner Trödel an der Straße. Von Sperrmüll reden wir hier nicht – eher von einem Kästchen mit Osterdeko, einsamen Topfpflanze, einem Reithelm fürs Kind, einem Kochbuch für Papa. Manchmal landet daneben auch Müll, leider. Aber meist geht es gesittet zu.
Pro: Nachhaltig – sofern die Reste später weggeräumt werden
Friedrich Fuß, Bezirksbürgermeister der Innenstadt-West, kann solche „Zu verschenken“-Ecken nur begrüßen – sofern die Reste später wieder weggeräumt werden. „Das ist immer eine Frage der Alternative“, sagt der Grünen-Politiker. „Bevor man Bücher ins Altpapier wirft, gibt man sie doch lieber weiter.“
Wichtig sei ihm aber: „Es muss sich jemand verantwortlich fühlen.“ Bei ihm ums Eck liege öfter Trödel auf einem Stromkasten – „aber wenn’s regnet, ist das weg.“ Das ein oder andere Buch hat er selbst schon mitgenommen. „Aus Gründen der Nachhaltigkeit kann ich das nur unterstützen“, sagt er. Beschwerden über „Zu verschenken“-Müll im Viertel seien ihm nicht bekannt. Illegaler Sperrmüll steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Kontra: Trödel auf öffentlicher Fläche ist „illegaler Abfall“
Die EDG sieht das naturgemäß anders: Die Müllabfuhr sieht die Trödelhaufen gar nicht gern. „Die Wiederverwendung gut erhaltener Dinge ist natürlich wünschenswert“, sagt EDG-Sprecherin Petra Hartmann. „Trödelhaufen vor der Tür sind vielleicht gut gemeint, aber nicht sinnvoll.“
Der Dortmunder Entsorger bitte daher darum, fürs Verschenken andere Wege einzuschlagen. Spenden an die EDG-Möbelbörse, den Bodo-Bücherbasar, Kleiderkammern oder die Diakonie-Läden „Jacke wie Hose“ seien immer möglich.
Wer Trödel vors Haus stelle, „nutzt die Straße über den Gemeingebrauch im Sinne des §14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hinaus“, so Hartmann. Ohne eine Sondernutzungserlaubnis sei das eine Ordnungswidrigkeit, die bestraft werden könne. Und da Trödel strenggenommen eine „illegale Abfallablagerung“ sei, räume die EDG den „Müll“ natürlich weg – schon aus Gründen der Verkehrssicherung. Sofern die Räumtrupps die Häufchen im Vorbeifahren überhaupt sehen...
„Zu verschenken“-Trödel aufs eigene Grundstück stellen
Aber: Wer „Zu verschenken“-Trödel aufs eigene Grundstück stellt, habe nichts zu befürchten. Möglichkeiten gibt es viele – Einfahrt, Treppenstufe, Vorgarten, Zaun, Gartenmauer, Mülleimer-Unterstand, Fensterbank, Kellerfenster-Sims…
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