Dortmund. Munition, Sprengstoff und Waffen hat ein Mann in rauen Mengen in Wohnung, Garage und Keller gehortet. Für Polizei und Feuerwehr ein Großeinsatz.

Tagelang knallte es rund um die Volksgartenstraße in Dortmund im Herbst vor zweieinhalb Jahren. Experten von Polizei und Landeskriminalamt machten TNT-Sprengstoff mit gezielten Explosionen unschädlich, der bei einem Waffennarr entdeckt worden war. Es war nicht das einzig Gefährliche, was der Mann in Wohnung, Keller und Garage gelagert haben soll. Als die Polizei bei ihm am 9. September 2020 nach einem Tipp erstmals aufschlug, stieß sie auf ein wahres Waffenlager. Der inzwischen 69-Jährige muss sich deshalb ab dem 16. März vor dem Dortmunder Amtsgericht verantworten. Es geht um den Vorwurf des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll-, das Waffen- und das Sprengstoffgesetz.

Auf satten sechs Seiten listet die Anklage Sprengstoff, Waffen, Waffenteile und Munition auf, teils aus dem Zweiten Weltkrieg, die zum Arsenal des Mannes gehörten. Darunter noch vergleichsweise harmlosere Sachen wie sogenannte „Eisenbahnknallkapseln“, die bei Arbeiten an Bahngleisen benutzt werden, um Arbeiter vor herannahenden Zügen zu warnen. Aber eben auch eine Mine und diverse automatische Schusswaffen und Maschinengewehre.

Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr über sechs Tage

Sechs Tage lang dauerte der Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr in Lütgendortmund, die täglich über Stunden behutsam die Räume des Dortmunders durchkämmten. In Containern sichteten die Ermittler die Funde. Für die Einsätze war jeweils auch die Straße vor dem Haus gesperrt worden. Für die Geduld der übrigen Anwohner auch bei den Lärmbelästigungen durch die gezielten Sprengungen in der Nähe dankte die Polizei mehrfach ausdrücklich.

Der Wohnungsbesitzer war zunächst vorläufig festgenommen worden. Er kam aber mangels Haftgründen schnell wieder auf freien Fuß.
Der Wohnungsbesitzer war zunächst vorläufig festgenommen worden. Er kam aber mangels Haftgründen schnell wieder auf freien Fuß. © dpa | Fabian Strauch

Der Wohnungsbesitzer war zunächst vorläufig festgenommen worden. Er kam aber mangels Haftgründen schnell wieder auf freien Fuß. Angeklagt ist er vor dem Schöffengericht. Im Falle einer Verurteilung könnte ihm auch Gefängnis drohen. Allein für einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz steht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr im Raum. Die „Bild“-Zeitung wollte nach den Durchsuchungen erfahren haben, dass der Mann bereits vor Jahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz aufgefallen sei, was damals noch mit einer Bewährungsstrafe geendet habe. Es war zunächst nur ein Verhandlungstag angesetzt.

Update 4. April 2022: Der Angeklagte ist nach zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und acht Monate Gefängnis gefordert. Beide Seiten sind danach in Berufung gegangen. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Das Gericht hatte es als erwiesen ersehen, dass der 69-Jährige in seiner Wohnung, einer Garage und in einer Halle, in der er eine private Kfz-Werkstatt hatte, eine Vielzahl von Waffen, Waffenteilen, Munition und Sprengstoff gehortet hatte. Den Besitz hatte der Rentner in der Hauptverhandlung eingeräumt. Waffen, die in einem abgetrennten Raum der Halle gefunden worden waren, vermochte das Gericht entgegen seinem Geständnis nicht dem Angeklagten zuordnen. Es habe Hinweise gegeben, dass diese einer noch unbekannten anderen Person gehört hätten.

(Az. 762 Ls 120/21)