Finanz-Falle für Kurzarbeiter: Zwar wird den schon mehr als jene 9000 betroffenen Arbeitnehmern das Kurzarbeitergeld - genau wie beim Arbeitslosen- oder dem Krankengeld - zunächst steuerfrei ausgezahlt. Allerdings kann es später bei der Steuererklärung ein böses Erwachen geben.

Warum? Das ist nur kompliziert zu erklären. Jedenfalls kommt bei der Frage, mit welchem Prozentsatz die im gleichen Jahr regulär erzielten Einkünfte zu versteuern sind, der so genannte „Progressionsvorbehalt” zum Tragen. Denn im Grundsatz, so die Steuer´gesetzgebung, erhöhen auch steuerfreie Einkünfte die steuerliche Leistungsfähigkeit und können zu einem entsprechend höheren Steuersatz führen.

„Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass Arbeitnehmer, die allein steuerpflichtiges Einkommen erzielen, nicht schlechter gestellt werden als jene, die im Laufe des Jahres auch steuerfreie Einkünfte haben”, erläutert Wolfgang Overthun, Vorsteher des Finanzamts Dortmund-Hörde und Sprecher aller Dortmunder Finanzämter.

Wen das trifft und wie stark, hängt von den individuellen Verhältnissen ab.

Auch nachträglich nichts zu befürchten hat, wer das ganze Jahr über Kurzarbeitergeld oder andere steuerfreie Zahlungen einnimmt und keine anderen Einkünfte als Arbeitnehmer oder etwa aus Vermietung und Verpachtung hat.

Um bis zu mehrere 100 Euro kannes jedoch bei dem gehen, der im gleichen Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte hatte oder zusammen mit seinem regulär (also steuerpflichtig) verdienenden Partner veranlagt wird.

„Das kann dazu führen, dass die sonst gewohnte Einkommensteuererstattung deutlich niedriger ausfällt oder gar Steuern nachentrichtet werden müssen”, sagt Vorsteher Overthun.

Wer kurzarbeitet und genau wissen will, wieviel Geld er vorsichtshalber nicht als Einnahme einplant oder sogar auf die hohe Kante legt, sollte am Samstag, 30. Mai, nachfragen. Da stehen Experten aller Dortmunder Finanzämter von zehn bis 15 Uhr an einem Info-Stand auf dem Willy-Brandt-Platz (nahe der Reinoldikirche) zur Erläuterung des Progressionsvorbehalts zur Verfügung, stehen aber auch Rede und Antwort etwa zu Fragen der Rentenbesteuerung.