Essen. Kurzarbeitern drohen saftige Nachforderungen der Finanzämter. Gerade Familien müssen mit hohen Einbußen rechnen. Gewerkschaft und Arbeitgeber fordern nun eine Reform des Steuerrechts.

Gewerkschaft und Arbeitgeber fordern eine Änderung des Steuerrechts, um Kurzarbeitern einen Steuerschock im nächsten Jahr zu ersparen. Denen drohen saftige Nachforderungen der Finanzämter. Gerade Familien müssen mit Einbußen im vierstelligen Euro-Bereich rechnen.

Betroffen sind Kurzarbeiter, die nicht ganz, sondern nur teilweise zu Hause bleiben. Das gilt allerdings für fast alle der aktuell rund 1,5 Millionen Kurzarbeiter in Deutschland. Ihnen wird beim Lohnsteuerjahresausgleich rückwirkend ein höherer Steuersatz berechnet als in der Monatsabrechnung. Dabei können je nach Familienstand und Ausmaß der Kurzarbeit schnell Beträge über 1000 Euro zusammen kommen, wie der Lohnsteuerhilfeverein berechnet hat.

Die IG Metall und der Metall-Arbeitgeberverband NRW fordern gemeinsam, diesen so genannten Progressionsvorbehalt für Kurzarbeiter abzuschaffen. Ihre Branche ist mit Abstand am stärksten von Kurzarbeit betroffen. Es sei ja gut, dass der Staat mit Kurzarbeit Beschäftigung sichere, sagte IG-Metalll-Bezirkschef Oliver Burkhard der WAZ. „Aber es darf nicht dazu kommen, dass er im nächsten Jahr den Leuten das Geld über die Steuer wieder abnimmt.”

"Da muss der Gesetzgeber nochmal ran"

NRW-Arbeitgeberpräsident Horst-Werner Maier-Hunke forderte: „Da muss der Gesetzgeber nach der Bundestagswahl nochmal ran. Sonst kommt die Rechnung für die Kurzarbeit vom Finanzamt.”

Das von der Bundesagentur für Arbeit bezahlte Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, wirkt sich aber nachträglich auf die Besteuerung des normalen Lohns aus. Bei der Jahresabrechnung wird das Kurzarbeitergeld hinzu gerechnet, wenn es darum geht, den korrekten Steuersatz zu ermitteln.

Dieser Effekt ist bekannt aus anderen Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld. Der Masse von Kurzarbeitern ist er aber nicht bewusst. Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, hält den Progressionsvorbehalt auch für gerechtfertigt, weil sonst Beschäftigte benachteiligt wären, die nicht kurzarbeiten. Er rät dazu, Geld für eventuelle Nachforderungen zurückzulegen. Dazu seien aber die wenigsten in der Lage, weil sie durch die Kurzarbeit ohnehin weniger Geld hätten, meint dagegen Gewerkschafter Burkhard.