Dortmund. Auf strengste Ausgabendisziplin schwört Interims-Kämmerer Jörg Stüdemann die Chefs der städtischen Fachbereiche, Institute und Eigenbetriebe ein.

Damit nicht genug: Wer die Haushaltssperre unterläuft, muss damit rechnen, arbeitsrechtlich verfolgt und möglicherweise gar in Regress genommen zu werden.

Seinen eher vertrauensbildenden Worten beim Führungskräftetreffen am 11. September (wir berichteten) schickte Stüdemann Ende letzter Woche eine Drohgebärde hinterher: Wer unzulässig Geld ausgebe, könne dienst-, disziplinar- und sogar strafrechtlich belangt werden, schrieb Stüdemann.

Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verstößen habe die Stadt zudem die Möglichkeit, die jeweile Führungskraft in Regress zu nehmen, falls der Stadt durch deren rechtswidriges Verhalten ein Schaden entstehen sollte. Des weiteren könne die Verletzung haushaltsrechtlicher Vorschriften im Einzelfall den Verdacht der Untreue gemäß 266 des Strafgesetzbuches begründen.