Dortmund. Miete nie gezahlt - Mieter verschwunden - Müll da gelassen: Das Ärgernis Mietnomaden kennen einige Vermieter. Neuerdings gibt es zunehmend auch „Vermieter-Nomaden” - ein Thema auf dem am heutigen Donnerstag beginnenden Mietgerichtstag in Dortmund.

Der Begriff „Mietnomaden” vagabundiert seit Jahren durch die Debatten. Doch es gibt auch „Vermieter-Nomaden in wachsender Zahl”, lenkt Amtsrichter Ulf Börstinghaus den Blick auf eine aktuelle Entwicklung. Immer mehr Mieter beklagen, dass sie den Vermieter ihrer Wohnung nicht mehr erreichen können, weil er beispielsweise seinen Sitz im Ausland hat, die Firmenbezeichnung ändert oder seinen Wohnungsbestand kurzfristig verkauft.

Das bringe viele handfeste Probleme, die bei den Gerichten landen, weiß Börstinghaus. So ist der Fall, dass eine Mietkaution beispielsweise von einer dänischen Immobilienfirma eintreiben muss, in der Praxis oft sehr langwierig und schwierig.

1977 lud Börstinghaus erstmal Rechtsexperten aus ganz Deutschland zum Mietgerichtstag nach Dortmund ein. Das Treffen hat sich etabliert und es gehen vom ihm wichtige Impulse in die Gesetzgebung und deren Handhabung aus. Am morgigen Freitag beginnt der zweitägige „Deutsche Mietgerichtstag 2010” im Goldsaal der Westfalenhallen - um auch darüber zu beraten, wie man „Nomaden” verfolgen kann. Ob es sinnvoll ist, wie es die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag andeutete, generell neue Regeln für alle zu schaffen, müsse diskutiert werden. Börstinghaus im Gespräch mit der WAZ: „Es gibt bundesweit 1000 bis 2000 Mietnomaden, aber über 20 Millionen Mieter und Mietverträge.

Diskutiert wird auch über die Frage der Verjährungfristen, in denen Mieter ihre Ausgaben für Schönheitsreparaturen rückfordern können, die sie getreu dem Mietvertrag machen ließen, wozu sie aber nach jüngster Rechtssprechung gar nicht verpflichtet wären. Nicht drei sondern zehn Jahre läuft die Verjährungsfrist für Rückforderungen, wenn Mieter „subjektiv nicht informiert” von ihren Rechten waren.

Für kontroversen Diskussionsstoff dürfte die Frage sorgen, ob Mietminderungen unzulässig sein sollen, wenn Vermieter Energiesanierungen in der Wohnung vornehmen. Die CDU/FDP-Koalition hat ein solches Ziel für eine Gesetzesänderung formuliert. Pikant: Das entspricht exakt der Linie die „Haus + Grund” als Vermieter-Lobby sei langem fordert.