Dortmund. Ein großes historisches Wohnviertel in Dortmund wird komplett unter Denkmalschutz gestellt. Das gibt’s bisher nur einmal in der Stadt.

Das wohl schönste Wohnviertel Dortmunds steht jetzt unter Denkmalschutz: Der Rat hat eine Denkmalbereichssatzung für die südliche Gartenstadt beschlossen. Betroffen ist der gesamte Bereich südlich der B1 zwischen Joseph-Cremer-Straße, Gesamtschule/Tennisclub und Max-Eyth-Straße.

Bisher gab es nur einen einzigen Denkmalbereich in Dortmund: die Werksiedlung Oberdorstfeld. Sie wurde 1993 flächendeckend unter Schutz gestellt. Hier war der „bauliche Wildwuchs“ allerdings deutlich dramatischer als in der Gartenstadt. Auch die Immobilienpreise zwischen der Arbeitersiedlung und der mondänen Gartenstadt unterschieden sich deutlich.

Werkssiedlung Oberdorstfeld bisher Dortmunds einziger Denkmalbereich

Um jetzt auch das Erscheinungsbild der historischen Garten-Siedlung zu schützen, brauchen Eigentümerinnen und Eigentümer bald für sichtbare Veränderungen eine Genehmigung der Denkmalbehörde. Sie haben aber auch Vorteile: Wer sein Denkmal-Haus saniert, kann viel davon steuerlich absetzen. Auch günstige KfW-Kredite sind drin.

Und Hilfe für die Gartenstadt ist längst überfällig, zeigt ein Gutachten des Planungsbüros Farwick und Grote: „Schutz der Gartenstadt dringend erforderlich – negative Veränderungstendenzen nehmen zu!“, so der plakative Einleitungssatz. „Historische Ensembles sind in ihrem Erscheinungsbild, ihrer städtebaulichen Eigenart, ihrer Unverwechselbarkeit und in ihrer Existenz gefährdet.“

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Ein Teil der Dortmunder Gartenstadt – unten B1 und Wittekindshof, oben rechts der als
Ein Teil der Dortmunder Gartenstadt – unten B1 und Wittekindshof, oben rechts der als "Schmuckplatz" geplante Freiligrathplatz. © Hans Blossey

Grüne Gartenstadt für Dortmunder Bürger und Beamte

Die Gartenstadt entstand ab 1913 als genossenschaftlich organisierter grüner Rückzugsort für Dortmunds bessergestellte Bürger und Beamte. Sie wurde in mehreren Bauabschnitten von verschiedenen Architekten gebaut – daher wechseln die Stile zwischen Heimatstil, Traditionalismus und (Backstein-)Expressionismus. Auch einige Häuser aus der Nachkriegsmoderne sind dabei.

Heute ist die südliche Gartenstadt eine der begehrtesten Wohnlagen Dortmunds. Aber spätestens seit den 2000ern drohte dem historischen Bild des Viertels Gefahr: Altbestand wurde abgerissen, Wohnraum durch unpassende Anbauten erweitert. Zwischen den meist zweistöckigen Einfamilienhäusern entstanden höhere Gebäude.

Bausünden in der Dortmunder Gartenstadt: Kiesgärten, Anbauten, glasierte Ziegel

Das Gutachten zählt weitere problematische Veränderungen auf. Die markantesten Bausünden sind:

  • Verlust der grünen Vorgärten – stattdessen Schotterflächen oder Stellplätze
  • Verlust von historischen Hecken-Einfriedungen
  • Verlust von Obstspalieren an der Fassade
  • Verlust von Zier-Elementen an der Fassade
  • unangepasste Fassadenfarben
  • unangepasste moderne Haustüren
  • Verlust von Sprossenfenstern (teils durch aufgeklebte Fensterkreuze ersetzt)
  • Verlust von Fensterläden
  • uneinheitliche Gestaltung von Doppelhäusern
  • Dachausbau zur Wohnraumgewinnung – dadurch mehr Dachfenster und Veränderung der Gauben (Eternit/Metall statt Holzverkleidung, unpassende Größenverhältnisse zur Dachfläche)
  • glasierte Dachpfannen statt roter Ziegel

Eine Veränderungssperre hatte der Stadtrat schon vor zwei Jahren beschlossen. Seither war der Bestand also „eingefroren“. Jetzt folgen Info-Veranstaltungen für Anwohnende, eine verbindliche Gestaltungssatzung und eine „Gestaltungsfibel“ wie schon für die Siedlung Oberdorstfeld. Darin gibt die Stadt Dortmund Baumaterialien, Farben, Gestaltungselemente und andere bauliche Grundlagen vor, die künftig für allen Umbauten bindend sind. Rückwirkend gelten die Vorgaben natürlich nicht.

Schützenswerte Dortmunder Gartenstadt: Für diesen Bereich gilt jetzt flächendeckend eine Denkmalbereichssatzung – nördliche begrenzt von der B1, südlich von Gesamtschule und Tennisplätzen
Schützenswerte Dortmunder Gartenstadt: Für diesen Bereich gilt jetzt flächendeckend eine Denkmalbereichssatzung – nördliche begrenzt von der B1, südlich von Gesamtschule und Tennisplätzen © Stadt Dortmund