Dortmund. Ein Rechtsgutachtetn entlastet die Dortmunder SPD-Spitze vom Vorwurf des Wahlbetrugs. Bei den Oberbürgermeister-, Rats- und Bezirksvertretungswahlen am 30. August habe es keine Wahlfehler gegeben. Die Wahlen müssten daher nicht wiederholt werden.
"Keine Wahlfehler" bei den Oberbürgermeister-, Rats- und Bezirksvertretungswahlen vom 30. August 2009 hat Prof. Dr. Frank Bätge entdecken können. Es gebe keinen Grund, die Wahlen zu wiederholen. Die Sozialemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in NRW e.V. (SGK NRW) hatte das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das Bätge am heutigen Freitag im Dortmunder Rathaus präsentierte.
Der Einwand, dass Raucher-Gaststätten als Wahllokale genutzt wurden, ziehe nicht. Am Wahltag seien diese Gaststätten bzw. Wahllokale öffentliche Einrichtungen, die in der Verfügungsgewalt der Stadt stünden und für die der Nichtraucherschutz ohne Einschränkungen gelte.
Bätge sieht auch keine unzulässige Wahlbeeinflussung, weil die wahre Haushaltslage durch den damaligen OB Dr. Wolfgang Langemeyer und Kämmerin Uthemann vor der Wahl verschleiert worden sei, wie Kritiker nach der Wahl vorwarfen. Aus "damaliger Sicht" könne man den Amtsträgern nichts vorwerfen. Langemeyer habe auf Nachfragen "immer wahrheitsgemäß geantwortet". Man könne ihm nicht vorwerfen, dass er keine Prognose für die Einnahmen speziell aus der Gewerbesteuer für das zweite Quartal 2009 gewagt habe, als längst alle Spatzen vom Dach pfiffen, dass es Einnahmerückgänge geben werde.
Interessant: Gutachter Bätge wertet die Tatsache, dass in der WAZ und in anderen Dortmunder Zeitungen bereits vorm Kommunalwahltermin über wegbrechende Einnahmen und die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts berichtet und gemutmaßt wurde, als Beleg dafür, dass die Öffentlichkeit vor der Wahl über die generell prekäre Finanzlage der Stadt Bescheid wusste.