Castrop-Rauxel/Düsseldorf. Ende Mai 2013 hebt ein Eisdielen-Besitzer aus Hagen Geld an einem Castrop-Rauxeler Geldautomaten ab. Beim Griff nach den Scheinen im Schacht des Automaten schließt sich plötzlich die Klappe, der Bankkunde bricht sich einen Finger. Der Schmerzensgeld-Prozess wird in Düsseldorf fortgesetzt.

Der Prozess um Schadenersatz wegen eines "bissigen" Geldautomaten in Düsseldorf geht weiter. Das Verfahren werde am 8. April fortgesetzt, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Kläger ist ein Bankkunde, dem beim Bedienen des Automaten der Finger gebrochen wurde.

Der Eisdielen-Besitzer aus Hagen verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zwei Wochen lang habe er nach dem "Biss" des Geldautomaten Ende Mai 2013 in Castrop-Rauxel nicht arbeiten können. Das Gerät, an dem der Vorfall geschah, dient auch für Geld-Einzahlungen. Der Schacht ist deshalb tiefer als bei reinen Auszahlungsautomaten.
(dpa)