Castrop-Rauxel. .

Die Polizei fand im Auto eines 22-jährigen Castrop-Rauxelers eine nicht unerhebliche Menge Drogen.

Zudem stellten die Beamten während der Kontrolle kleine Zip-Tüten mit Haschisch-Emblem, Fixerutensilien, eine Feinwaage und 290 Euro in kleinen Scheinen sicher. Da dieser Fund auf illegalen Drogenhandel hindeutete, musste sich der junge Mann nun vor dem Castrop-Rauxeler Strafgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Bei jener Kontrolle am 15. Juli letzten Jahres auf dem Parkplatz neben einem Fastfood-Restaurant an der Bahnhofstraße habe die Polizei Amphetamine im Wagen des Angeklagten gefunden. Das Rauschmittel habe der 22-Jährige verkaufen wollen, hieß es in der Anklage. In der Leitstelle sei ein anonymer Anruf eingegangen, der Mann am anderen Ende der Leitung habe lediglich seinen Vornamen genannt und den entscheidenden Hinweis auf illegalen Rauschgift- und Waffenhandel gegeben, schilderte ein 54-jähriger Beamter gestern im Zeugenstand. Er und zwei weitere Kollegen seien daraufhin zu dem Parkplatz gefahren.

Parkplatz-Treffen

Vor Ort hätten sie drei Personen, unter ihnen der Angeklagte, angetroffen. Angespannt sei die Lage gewesen, nachdem die Beamten die jungen Männer mit dem Vorwurf des illegalen Drogen- und Waffenhandels konfrontiert hatten. Der Angeklagte habe dem 54-Jährigen allerdings relativ zügig gestanden, dass sich in seinem dunklen Opel tatsächlich eine Schreckschusspistole befinde, er aber nicht im Besitz eines Waffenscheins sei.

Die Polizisten inspizierten seinen Wagen, der dicht neben einem weiteren verdächtigen Auto gestanden habe: Im Fußraum vor der Rückbank auf Beifahrerseite fanden sie schließlich eine Tüte. Darin: Amphetamine sowie diverse Utensilien aus dem Milieu. In dem zweiten Fahrzeug, einem VW Polo, stießen die Beamten nicht nur auf Pfefferspray, Baseballschläger und weitere Waffen, sondern ebenfalls auf jenes Betäubungsmittel – allerdings fachmännischer versteckt, hinter einer Lautsprecherabdeckung. Der Angeklagte sei nach dem Fund in seinem Opel überrascht gewesen, so einer der Polizisten.

Und auch gestern beteuerte der Student, er habe mit der Sache nichts zu tun. Das Geld in kleinen Scheinen seien Trinkgelder aus einem Nebenjob gewesen und für seine Schwester bestimmt gewesen.

Er habe noch Schulden bei ihr gehabt, was die 20-Jährige bestätigte. Und das Zeug habe ihm wohl der Bekannte, den er im Auto zum Fastfood-Restaurant mitgenommen habe, untergeschoben. Ein Beamter allerdings meinte, dass dies rein physisch gar nicht möglich gewesen sei, hätte sich der Beifahrer doch sehr verbiegen müssen, um die Tüte mit den Amphetaminen an der Fundstelle zu platzieren. Letztlich blieb das aber nur eine Mutmaßung. Die Beweislage war somit also nicht eindeutig, weshalb der Richter den 22-Jährigen – wie auch von der Staatsanwaltschaft beantragt – freisprach. Gegen seine beiden Bekannten laufen die Verfahren hingegen noch. Für die Justiz seien sie keine Unbekannten, so der Vorsitzende.