Castrop-Rauxel. Er soll sich auf Facebook auf verächtliche Weise über geflüchtete Menschen geäußert haben. Deswegen musste sich ein 56-Jähriger aus Castrop-Rauxel vor Gericht verantworten.

Ein Castrop-Rauxeler hat sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Recklinghausen verantworten müssen, weil er über sein Facebook-Profil volksverhetzende Sätze verbreitet haben soll. Er äußerte sich öffentlich menschenverachtend über Flüchtlinge und muss nun die Konsequenzen tragen.

Die Sätze standen im Internet, der digitale Fingerabdruck führte direkt zum Angeklagten: Nach einem ausländerfeindlichen Eintrag auf seiner Facebookseite muss ein Castrop-Rauxeler (56) eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zahlen. Das Amtsgericht Recklinghausen urteilte: Das war Volksverhetzung.

Der Eintrag war am 13. Januar auf dem öffentlichen Facebook-Profil des Angeklagten platziert worden. In der Kommentarzeile zu einem Beitrag über afrikanische Flüchtlinge standen gleich zwei menschenverachtende Sätze: "Ich würde dieses Pack in das Lager packen, wo das Torschild steht 'Arbeit macht frei'. Dann würde dieses Pack schon ruhiger werden."

Bekannte ins Spiel gebracht

"Ich habe das nicht gepostet", hatte der Hartz-IV-Empfänger im Prozess gleich mehrfach beteuert. Und stattdessen als mögliche Verfasser des Hetzkommentars flüchtige Bekannte aus dem Umfeld der "Dattelner Tafel" ins Spiel gebracht. Möglicherweise habe einer seiner Tafel-Gäste den Eintrag in seinem Namen abgesetzt.

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Immerhin sei er auf seinem Computer und bei Facebook dauerhaft eingeloggt gewesen. Davon abgesehen sei ja auch gar nicht klar, dass mit dem Kommentar ein Verweis auf ein Konzentrationslager aus der Nazizeit gemeint gewesen ist.

Gericht glaubt Angeklagtem nicht

Der Amtsrichter nahm dem Angeklagten seine Erklärungen nicht ab. Nach der Vernehmung von Zeugen war das Gericht letztlich überzeugt, dass nur der Angeklagte selbst, der inzwischen in Castrop-Rauxel lebt, den zweifellos volksverhetzenden Kommentar platziert haben kann.

Mit dem Urteil (120 Tagessätze) blieb das Gericht am Ende noch etwas unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sogar eine Geldstrafe von 1500 Euro (150 Tagessätze) beantragt hatte.