Sieben Jahre hat die Familie für diesen Moment gespart. Jeden Monat hat sie über 100 Euro zurückgelegt – in die Hände einer Bausparkasse – um anstehende Reparaturen am Haus trotz Arbeitslosengeld stemmen zu können. Die angesparte Summe ist nun da – die erhofften Bonuszinsen allerdings nicht.

Grund ist ein kurz vor Ende der Vertragslaufzeit unterzeichnetes Zuteilungsschreiben, das in der Annahme, die Frist sei bereits abgelaufen, zurückgeschickt wurde. Für die Familie aus Castrop-Rauxel das Ergebnis undurchsichtiger Informationsmethoden.

Ihr Vertragspartner, die Quelle Bausparkasse, weist diese Vorwürfe zurück. Die Vertragsbedingungen seien „von Beginn an klar und deutlich gestaltet” gewesen. Allerdings bedauere man sehr, „dass der Kunde nach Erhalt der Zuteilungsunterlagen nicht die Möglichkeit genutzt hat, sich an unser Beratungsteam zu wenden, um Fragen zu klären”, teilte der Kundenservice auf Anfrage mit. Und: Der Kunde schildere einen Sachverhalt, „der aus Sicht des Betroffenen sicher so empfunden wird, jedoch nicht der tatsächlichen und rechtlichen Realität entspricht.”

Bausparkasse im Recht: Vertrag juristisch gültig

Die Bausparkasse ist im Recht: Ein unterschriebener Vertrag hat Gültigkeit. Unter welchen Umständen es dazu kam, spielt in der Regel keine Rolle. Deshalb hat die Familie nach der falsch gesetzten Unterschrift auf „das in Krisenzeiten oft betonte Vertrauen der Bank” gesetzt und um Rücknahme gebeten. Schon lange von gesundheitlichen Problemen geplagt, die den Verlust des Arbeitsplatzes mit sich brachten, hoffte man, dort auf Verständnis zu stoßen, berichtet das Familienoberhaupt. Immer wieder habe man mit E-Mails und Telefonaten versucht, die Verantwortlichen der Bausparkasse umzustimmen. Vergebens. Anstattdessen sei man noch zusätzlich „unter Druck gesetzt” worden, einen neuen Vertrag abzuschließen.

Die Bausparkasse selbst sieht diese Vorwürfe nicht bestätigt, beruft sich auf die Freiheit des Vertragsinhabers, wie er mit dem Angesparten fortfahre – und auf ein Informationsblatt, dass neben dem Zuteilungsschreiben auf die Einhaltung der Mindestlaufzeit hingewiesen hatte. Nur von dem konkreten Datum war in diesem Schreiben keine Rede – was die Verwirrung offenbar ausgelöst hatte.

Über ein Jahr lang zeigte sich die Familie hartnäckig, ging die Bausparkasse immer wieder an. Auch als die Verbraucherzentrale nicht weiterhelfen konnte, gab man nicht auf. Zunächst ohne Erfolg. Bis vor kurzem dann: Der Ombudsmann der Quelle Bausparkasse teilte der Familie einen Schlichtungsspruch mit, der vorsieht, dem Kunden nun doch noch die Hälfte des Bonuszinses auszuzahlen. Grund: „Es drängte sich auf, dass der Kunde die Sachlage nicht erkannt hatte.”

Kommentar:

Böse Überraschungen gibt es immer wieder, wenn es um Geld geht. Ob man eine Lebensversicherung abschließt, Möbel kauft, einen Leasingvertrag für ein Auto unterschreibt, ein Konto eröffnet oder einen Bausparvertrag abschließt. Da ist selbst der sogenannte mündige Bürger schnell überfordert. Denn selbst, wenn man das Kleingedruckte liest, braucht man im Normalfall einen Juristen an seiner Seite, um die Formulierungstücken zu erkennen.

Da hilft nur eins: Man muss sich Zeit nehmen, sich vielleicht vorher bei der Verbraucherberatung erkundigen und jede Menge kritische Fragen stellen. (ea)