Feldhausen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnt eine Einstweilige Anordnung gegen das Spektakel im Movie Park ab.

„Ohren zu und durch”, so könnte die Devise für ein Ehepaar lauten, das seit Jahren im Dauerclinch mit dem Movie Park liegt und das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen mit Klagen gegen den Freizeitpark unter Dauerfeuer nimmt.

Schrille Aktionen am Wochenende

Jetzt nahm es, wie sich bereits im letzten Verfahren vor der 5. Kammer unter Vorsitz von Richter Lohmann abzeichnete, das Spektakel rund um Halloween ins Visier: Per einstweiliger Anordnung sollten nun die schrillen Aktionen am kommenden Wochenende im Movie Park unterbunden werden, weil sie zu einer nicht mehr zumutbaren Lärmbelästigung führten, was ein hochgerechnetes Gutachten belegt. Das reichte der Kammer aber nicht, um dem Veranstalter die lange geplanten und seit zehn Jahren durchgeführten Aktionen so kurzfristig zu untersagen. Das Gutachten müsse erst im Klageverfahren geprüft werden, was im Eilverfahren nicht möglich sei.

Dem Ehepaar, das schließlich – so erinnerte das Gericht noch einmal – vor Jahren sein Grundstück trotz Kenntnis der Errichtung des Movie Parks gekauft habe, seien die restlichen Tage Halloween durchaus zuzumuten.

Finanzielle Verluste kämen auf Veranstalter zu

Auf den Betreiber kämen dagegen erhebliche finanzielle Verluste sowie kaum zu bewältigende organisatorische Probleme zu, sage er diese Veranstaltungen so kurzfristig ab. Gegen diese Entscheidung kann das Oberverwaltungsgericht angerufen werden.