Kirchhellen. . Landesamt bestätigt zwei weitere Fälle. Ob die Schermbecker Wölfin die Angreiferin war, müssen DNA-Proben zeigen
Wenig überraschend für die Viehhalter im Dorf hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) zwei weitere Nachweise auf einen Wolf im Wolfsgebiet Schermbeck bestätigt. Ob es sich wie bei den Angriffen Ende Oktober um die Schermbecker Wölfin mit dem Kürzel „GW954f“ handelt, müssen weitere DNA-Unersuchungen beim Senckenberg-Institut noch zeigen
Die genetischen Untersuchungen von Speichelproben zeigen nach Angaben des Amtes, dass ein Wolf am 27. November an der Heinrich-Grewer-Straße zwei Schafe gerissen hat sowie ein weiteres am 5. Dezember an der Schwarzen Heide auf dem Stadtgebiet von Hünxe. Seitdem sind bei weiteren Angriffen auf Schafherden an der Schwarzen Heide am 8., 9. und 13. Dezember weitere acht Schafe gerissen worden, zehn Tiere mussten aufgrund ihrer schweren Bissverletzungen getötet werden.
Die betroffenen Tierhalter wurden über die Ergebnisse informiert. Sie können über die „Förderrichtlinie Wolf“ des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere sowie angefallene Tierarztkosten erhalten. Die Richtlinie sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist. Die Halter von Schafe, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck können Förderanträge zum Herdenschutz über die Förderrichtlinie stellen.