Bottrop. Was geschieht mit dem Geld? Das ist eine politische Entscheidung, erklärt Walter Hermann, Leiter des Fachbereichs Bürger und Rat / Öffentlichkeitsarbeit im Rathaus.

Steht jetzt fest, welchen Betrag die Stadt durch den Streik der Erzieherinnen in den städtischen Kindergärten eingespart hat?

Den exakten Betrag haben wir noch nicht errechnen können. Berechnungsgrundlage sind 14 Streiktage, an denen die Stadt an Personalkosten 68 000 Euro eingespart hat. Aber das bedeutet nicht, dass dieser Betrag tatsächlich zur Verfügung steht.

Warum nicht? Die Stadt hat einen genehmigten Haushalt. Insofern fällt die Entscheidung über die Verwendung der Gelder, also über eine Rückzahlung an die Eltern, doch in Bottrop.

Aber es bleibt ein schwieriger Haushalt, wir müssen vorsichtig mit unseren freiwilligen Leistungen umgehen. Und eine Erstattung der eingesparten Gelder an die Eltern wäre eine freiwillige Leistung der Stadt. Es gibt keine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Rückzahlung. Aus unserer Sicht müssen zwei Aspekte berücksichtigt werden: Erstens hat das Land über die Kopfpauschale im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes einen Teil dieser 68 000 Euro bezahlt. Zweitens verlangt das Landesjugendamt von den Kommunen: Wenn im laufenden Jahr Einsparungen bei den Betriebskosten erzielt werden, müssen Rücklagen gebildet werden. Ich erinnere vor diesem Hintergrund auch daran, dass der Kommune durch den neuen Tarifvertrag für Erzieherinnen im November und Dezember Mehrkosten entstehen werden.

Wer entscheidet über die Verwendung der Gelder und die Rückerstattung?

Das ist eine politische Entscheidung, darüber befindet der Rat nach der Sommerpause. Es ist unsere Aufgabe als Stadtverwaltung, ihm Informationen für diese Entscheidung zur Verfügung zu stellen. mls