Bottrop. Um die 900 Ausnahme-Genehmigungen hatte die Stadt erteilt. Mit diesem großzügigen Vorgehen ist demnächst Schluss.

Keine Regel ohne Ausnahme. Das gilt erst recht auch für die Umweltzone. Wer da nicht alles eine Ausnahmegenehmigung bekommen konnte oder bekommen hat: Ärzte, Apotheker, Markhändler, Lieferanten, Handwerker, Altenpfleger und viele mehr. Um die 900 Ausnahme-Genehmigungen hat die Stadt nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes erteilt.

Auch Anwohnerparkausweise oder Schwerbehinderten-Ausweise ersetzen oft die Umweltplaketten die sich ein Ottonormalautofahrer hinter die Windschutzscheibe seines Wagens kleben muss. Und dann gibt es da ja auch noch die generellen Ausnahmegenehmigungen. Doch damit ist bald Schluss.

Nur eine Schonzeit

„Die üblichen Ausnahme-Genehmigungen für Anwohner und Gewerbetreibende laufen zum 30. September aus, und sie sind nicht verlängerbar”, erklärte Vanessa Petras, Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes. Denn die Stadt gewährte den Kfz-Besitzern damit ja nur eine Schonzeit. „Man konnte den Leuten ja nicht sagen, dass sie innerhalb weniger Wochen ihren Wagen umrüsten oder sich gar einen neuen anschaffen müssen, wenn sie für ihr altes Auto keine Umweltplakette bekamen”, sagte Vanessa Petras.

Anwohner-Parkausweise helfen auch nicht mehr weiter

Doch wenn sie sich auch jetzt noch nicht darum gekümmert haben, wird die Zeit allmählich knapp. Auch Anwohner-Parkausweise helfen ab Oktober in der Umweltzone nicht mehr weiter.

Auch nach dem Stichtag 30. September sind zwar Ausnahme-Genehmigungen in Kraft, doch weitaus weniger Autobesitzer als bisher können diese dann nutzen. Außer Schwer-transportern, die ja ohnehin nicht alle Tage in der Innenstadt auf Achse sind, fallen darunter auch Lieferanten, allerdings müssen diese dann schon „lebenswichtige” Güter in die City bringen oder ausliefern. Und Ärzte, Apotheker, Kranken- oder Altenpfleger wiederum erbringen derart lebenswichtige Dienstleistungen, dass sie dafür zur Not auch ohne besonders umweltfreundliche Fahrzeuge in die Umweltzone dürfen, und dies bis Ende 2010.

Für die Fahrzeuge der Feuerwehr gilt das allemal. „Die Feuerwehr ist ohnehin ausgenommen”, sagte Vanessa Petras, „aber die Stadt sieht zu, auch da die Fahrzeuge umzurüsten oder auszutauschen, wenn sie nicht den Umweltanforderungen entsprechen”. Denn die Kommune könne ja schlecht etwas von ihren Bürgern verlangen, das sie selbst nicht zu leisten bereit sei.

Doch Ausnahme hin und Sonderregelung her, wie ernst es der Stadt mit dem Schutz vor Feinstaub & Co. ist, zeigt die Zahl der Bußgelder, die sich Umweltsünder eingehandelt haben, die ohne rote, gelbe oder grüne Plakette in die Innenstadt fuhren. Vanessa Petras: „Es gab deshalb 2402 Ordungswidrigkeitsverfahren.”