Bottrop.

Das Amtsgericht hat am Donnerstag den 41-jährigen Michael H. wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in mehreren Fällen zu einem Jahr und acht Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht blieb dabei vier Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre auf Bewährung gefordert hatte.

Die Tat liegt bereits 16 Jahre zurück und ereignete sich in den Sommermonaten des Jahres 1995 in dem Haus der Großmutter des Opfers, in dem der verurteilte Michael H.. mit seiner heutigen Ehefrau eine Etage bewohnt. Erst im vergangenen Jahr hatte das inzwischen 27-jährige Opfer Strafanzeige gestellt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte der damals Elfjährigen beim gemeinsamen Fernsehen unsittlich genähert und sie mehrfach im Brust- und Intimbereich berührt hatte. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vehement und bezeichnete sie immer wieder als unwahr und als Fantasie.

Opfer schwieg
jahrelang aus Angst

Zum fraglichen Zeitpunkt sei er mit umfangreichen Renovierungs- und Sanierungsarbeiten in dem Haus beschäftigt gewesen. Er gab an, dass deshalb ständig Personen im Haus gewesen seien und er daher gar nicht allein mit dem Opfer hätte zusammen sein können. Michael H. vermutete einen Zusammenhang zwischen der Strafanzeige und Streitigkeiten innerhalb der Familie.

Opfer Jennifer P. sagte aus, sie habe jahrelang aus Angst vor dem Angeklagten geschwiegen und sich erst später ihrem Freund anvertraut, nachdem die damaligen Ereignisse wieder hochgekommen seien. Zudem gab sie an, sie habe sich bei einem der Zwischenfälle sogar selbst die Hose aufknöpfen müssen.

Verteidigung
bezweifelt Aussage

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da es ihrer Meinung nach Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen des Opfers gegeben habe und es zudem Kontakt zum Angeklagten gepflegt habe. Am Ende glaubte das Gericht jedoch der Zeugin und sah keinen Hinweis für eine falsche Belastung.