Wer dem Gesetz Genüge tun will, sollte sich nach der Rechtslage erkundigen. Das gilt auch für Vereine und Privatleute.
Überrascht war Karl-Heinz Fischer schon, als ihn die Information erreichte: Jemand habe Anzeige erstattet, weil beim Neubau der Rhenania-Sportanlage angeblich Schwarzarbeit im Spiel gewesen sei. Der Förderverein habe daraufhin ein Gespräch mit dem Ordnungsamt geführt, berichtet der Vorsitzende der SV Rhenania Bottrop. Das Ergebnis: An der Sache ist nichts dran.
Das wiederum überrascht Fischer nun überhaupt nicht. „Wir haben uns nichts zu Schulden kommen lassen”, betont er. „Von allen Firmen, die beteiligt waren, haben wir Rechnungen.” Und alles andere sei von Ehrenamtlichen gemacht worden. Außerdem sei man schon vorher beim Ordnungsamt gewesen, um sich zu erkundigen. Das rät Karl-Heinz Fischer auch allen, die ähnliche Projekte planen. „Man sollte sich vorher informieren.”
Eine Empfehlung, die Rechtsanwalt Joachim Sturm nur unterstreichen kann: „Es ist immer besser, sich vorher schlau zu machen.” Doch leider kämen die Leute fast immer, wenn das Kind längst in den Brunnen gefallen sei. Fest steht: Grundsätzlich ist jeder Fall anders. Vereinsmitglieder könnten im eigenen Verein natürlich mithelfen, sagt Sturm. Doch auch dabei gibt es Grenzfälle. „Wenn gleich ein ganzes Vereinsheim gebaut wird, habe ich Bedenken.” Schwierig werde es auch, wenn Nicht-Vereinsmitglieder beteiligt sind.
Paul Hohenlöchter, Steuerfahnder vom Finanzamt Bochum, weiß allerdings, dass Schwarzarbeit in Vereinen so gut wie nie vorkommt. „Ich habe die Erfahrung, dass das viele ehrenamtlich und umsonst machen”, sagt Hohenlöchter, der mit seinen 90 Mitarbeitern zwischen Bottrop und Lippstadt nach Steuersündern fahndet. Und wo kein Geld fließe, könne auch nichts versteuert werden. Und die Arbeitsleistung? „Die kann der Verein als Sachspende erhalten.”
Doch auch in Privathaushalten kann es zu Problemen kommen. Berühmtes Beispiel: der Nachbar, der den Rasen mäht. „Wenn ich meinem Nachbarn helfe und nehme nichts dafür, dann ist das eine reine Gefälligkeit”, erklärt Hohenlöchter. Fließe Geld, müsse es versteuert werden. Dabei gebe es jedoch Grundfreibeträge, die nur selten überschritten würden.
Hinzu kommt: „Wir können nicht jedem Schwarzarbeiter hinterherlaufen.” Dazu reiche das Personal einfach nicht. „Wir haben noch 1000 Fälle, die in Bearbeitung sind”, so Hohenlöchter. Wenn die Zahl der Schwarzarbeiter aber zunehme, müsse man sich auch um diese Bereiche kümmern.