Bottrop. Am Rathausplatz in Bottrop ist wegen einer Fahrradstraße die Verkehrsführung nach Jahrzehnten geändert worden. Was nun erlaubt ist und was nicht.
Die neue Fahrradstraße an der Kirchhellener Straße am Rathaus ist fertig. Doch diese Nachricht dürfte Autofahrer gar nicht gefallen. An der Kirchhellener Straße hat sich dadurch nach Jahrzehnten die Verkehrsführung massiv geändert.
Im Zuge dessen schmückt ein bunter Strauß an neuen Straßenschildern den Ernst-Wilczok-Platz. Mit der Folge, dass sich alle Verkehrsteilnehmer nach jahrelanger Routine umstellen und noch mehr aufpassen müssen.
Unter anderem hat sich die Vorfahrtsregelung an der Böckenhoffstraße geändert. Autofahrer, die von dort zum Rathaus hinunterfahren, dürfen nämlich nicht mehr rechts auf die Kirchhellener Straße in die neue Fahrradstraße einbiegen. Außerdem befindet sich an der Einbiegung ein Zebrastreifen.
Autofahrer müssen jetzt warten und schauen (Stichwort: Vorfahrt gewähren), ob nicht ein Fahrradfahrer auf der Kirchhellener Straße aus der Innenstadt kommt. Kurzum: Man kommt also mit dem Auto nicht mehr von der Böckenhoffstraße entlang des Ernst-Wilczok-Platzes hinüber zur Gerichtsstraße.
Dasselbe gilt für denjenigen Autofahrer, der von der Kirchhellener Straße aus der Innenstadt kommend an der Ecke der Rathausschänke rechts in Richtung Saalbau abbiegen möchte. Das war jahrelang möglich. Ab sofort jedoch nicht mehr.
Das Teilstück der Kirchhellener Straße, quasi vor der Haustür der Rathausschänke, darf ab sofort in beide Fahrtrichtungen nur noch von Radfahrern genutzt werden. Und von dem Teilstück vor dem Rathaus aus kommend darf nicht mehr links auf die Kirchhellener Straße abgebogen werden – nur noch rechts stadtauswärts.
Warum sich die Fertigstellung der Fahrradstraße verzögert hat
Im Februar hatte der Umbau zur Fahrradstraße begonnen. Dafür mussten die für den Rathausplatz typischen Pflastersteine auf dem Teilstück von circa 80 Metern für rote Steine weichen. Im Laufe der Pflasterung stellte die Stadt bei der beauftragten Baufirma eine Mängelanzeige.
+++ Wollen Sie keine Nachrichten mehr aus Bottrop verpassen? Dann abonnieren Sie hier unseren WhatsApp-Kanal
Zum einen habe laut Stadtverwaltung die Gefahr bestanden, dass auf Dauer das Pflaster der Belastung nicht standgehalten hätte. Zum anderen sei beim Verlegen des Pflasters an einer Stelle eine gefährliche Stolperkante entstanden. Abflussschacht und Pflastersteine waren nicht auf gleicher Höhe und somit ungeeignet für einen sicheren Radverkehr.
Die Baufirma und die Stadt Bottrop einigten sich einvernehmlich, hieß es damals vonseiten der Stadt. Es seien keine Zusatzkosten beim erneuten Verlegen des Pflasters für die Stadt entstanden.