Bottrop: Kein Geld zurück für streikbedingte Ausfallzeiten der Kindergärten. Verwaltung legt Jugendhilfeausschuss ihre Position dar
Durch den Streik bei Sozial- und Erziehungsdiensten blieben im Mai und Juni sieben städtische Kindergärten an insgesamt 14 Tagen geschlossen. Nun diskutiert der Ausschuss für Jugendhilfe am Dienstag., 29. September, über die Frage, was mit den Elternbeiträgen geschehen soll, die für diesen Zeitraum überwiesen wurden, obwohl die Kinder die Einrichtungen nicht besuchen konnten. Die Verwaltung des Jugendamtes empfiehlt, die gezahlten Elternbeiträge nicht zu erstatten.
Diese Haltung hatte sich bereits in der Ausschuss-Sitzung im Juni angedeutet, als Kämmerer Willi Loeven seinen Standpunkt darlegte: Eine rechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung liege nicht vor, und eine freiwillige Erstattung könnte die Kritik des Innenministeriums nach sich ziehen. Zuvor hatten ÖDP und Bündnisgrüne Anträge gestellt, die Elternbeiträge zu erstatten, und auch die SPD bat im Juli die Verwaltung um Prüfung, ob den vom Streik betroffenen Eltern die Beiträge für die Zeiten ausgefallener Betreuung erstattet werden könnten.
Die Elternbeiträge für diesen Zeitraum summieren sich auf 20 000 Euro. Das Innenministerium hat Mitte Juli Stellung bezogen: Die Kommunalaufsicht werde die Erstattung von Elternbeiträgen für streikbedingte Schließungszeiten nicht dulden, wenn die Stadt überschuldet sei oder eine Überschuldung drohe. Dies trifft auf Bottrop zu. „Eine Rückerstattung ist als freiwillige Leistung zu bewerten und damit unzulässig”, heißt es in der Vorlage der Verwaltung für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses.
Die Kommunalaufsicht hatte bereits bei der Entscheidung des Stadtrates gestutzt, auf die Elternbeiträge für das dritte Kindergartenjahr zu verzichten. Diese Beitragsbefreiung wurde nur geduldet, weil die Einnahmeausfälle durch Kompensationsmaßnahmen im Jugendetat ausgeglichen werden konnten. In Anbetracht des Haushaltsdefizits verschärfe ein freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge die finanzielle Lage der Stadt: Dies sollten Rat und Verwaltung bei weiteren Beschlüssen bedenken, mahnte die Kommunalaufsicht.
Die Erstattung von Elternbeiträgen stelle einen vergleichbaren Verzicht auf Einnahmen dar, argumentiert Willi Loeven, Kämmerer und Jugenddezernent. Vor dem Hintergrund der Bedenken der Kommunalaufsicht sei nicht mit einer Duldung der Bezirksregierung zu rechnen.
Die Sitzung des Jugendhilfe-ausschusses am Dienstag, 29. September, im „Spielraum” (Prosperstraße 71) beginnt um 16 Uhr.