Bottrop. Vor der alt eingesessenen „Getränke Oase“gilt morgens ein absolutes Halteverbot. Für den Getränkehandel ist das ein Problem. Das sagt die Stadt.

  • Die „Getränke Oase“ liegt am Wendehammer - früher kein Problem.
  • Inzwischen gilt wegen der Müllabfuhr vormittags ein absolutes Halteverbot.
  • Der Inhaber spürt Auswirkungen auf sein Geschäft

Werner Lorenz ist 84 Jahre alt, und der Bottroper sorgt sich um den Getränkehandel seines langjährigen Vertrauens am Alten Südring: „In dem Wendehammer davor ist ein absolutes Halteverbot eingerichtet worden. Das bringt die Trinkhalle in die Pleite!“ Händler Christian Zieglarz schüttelt über die Regelung direkt vor seiner Ladentür ebenfalls den Kopf. Seit mehr als 40 Jahren sei er vor Ort. „Und so lange es die Sackgasse gibt, hat es noch nie Probleme gegeben.“ Die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (Best) und das Straßenverkehrsamt sehen das nun anders.

Das Halteverbot am Getränkemarkt gilt auch am Samstag Vormittag

Was ist passiert? Vor rund einem Jahr ist das absolute Halteverbot werktags von 8 bis 12 Uhr direkt vor dem Getränkehandel nebst Trinkhalle eingerichtet worden. Um die Sackgasse für die Müllfahrzeuge frei zu halten, erfuhr Christian Zieglarz. Was bedeutet: Zumindest vormittags, einschließlich samstags, können Kunden vor der „Getränke Oase“ nicht mehr kurz parken und Getränke einladen oder schnell etwas an der Trinkhalle mitnehmen. Sie müssten sich mit ihrem Pkw einen unpraktischeren Platz weiter oben in der Straße suchen – „da ist aber auch immer zugeparkt“, so Zieglarz.

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In den vergangenen Monaten habe er dadurch schon Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb verspürt. „Das merken sie morgens, die Kunden kommen nicht mehr“, so Zieglarz. Wie die Frauen, denen er sonst die Getränke-Kisten direkt in den Wagen gesetzt habe.

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Fabian Fingerlin, Leiter des Straßenverkehrsamtes, erklärt den Hintergrund für die Halteverbotsregelung so: „Die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung hat im vergangenen Jahr festgestellt, dass die hier in Rede stehende Wendeanlage am Alten Südring oft zugeparkt wird und die Fahrerinnen und Fahrer der Müllfahrzeuge dann nur rückwärtsfahrend wieder aus der Wendeanlage heraus können.“ Grundsätzlich sei der Bereich gerade ausreichend groß genug, um ein Müllfahrzeug dort zu wenden, zumal die Fahrerinnen und Fahrer nicht mit den großen Fahrzeugen auf den Gehweg oder in Hofeinfahrten fahren dürften.

„Ebenfalls wurden bei der Einrichtung der Beschilderung auch arbeitsschutzrechtliche Belange berücksichtigt. Denn der Müll darf nur abgeholt werden, wenn die Zufahrt zu den Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist“, so Fingerlin weiter.

Straßenverkehrsamt Bottrop sieht keine Alternative fürs absolute Halteverbot

Den Vorschlägen von Christian Zieglarz und Werner Lorenz, das absolute Halteverbot auf die tatsächlichen wöchentlichen Müllabfuhrtage zu beschränken oder eine kleine Be- und Entladezone einzurichten, erteilt Fabian Fingerlin eine Absage: „Eine andere Beschilderung als die jetzige kommt nicht in Betracht, da es durchaus vorkommt, dass die Touren der Müllabholung unterjährig geändert werden und es in Wochen mit Feiertagen zu Verschiebungen kommen kann. Dann ist es unter Umständen auch notwendig, die Zugänglichkeit an Samstagen sicher zu stellen.“

Zudem sei auch die Kehrmaschine wochentags in dem Bereich unterwegs. „Die Beschilderung unterjährig anzupassen, ist zu kostenintensiv und nicht verhältnismäßig“, sagt Fingerlin. „Ein eingeschränktes Haltverbot in dem Wendehammer wäre ebenfalls nicht zielführend, da es in Fällen des Be- und Entladens durchaus auch zu länger andauernden Ladetätigkeiten kommt und die Problematik für die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung damit nicht behoben ist.“