Bottrop. In Bottrop hatte ein Polizist im Januar mit seiner Dienstwaffe auf einen Autofahrer gezielt. Die Ermittlungen dauern an – gegen beide.

Drei Monate nach einem Polizeieinsatz am Gleiwitzer Platz in der Bottroper Innenstadt, bei dem ein Polizist seine Waffe auf einen zuvor geflüchteten Autofahrer gerichtet hat, hat die Staatsanwaltschaft Essen die rechtliche Bewertung des Einsatzes immer noch nicht abgeschlossen.

„Wir warten auf Erkenntnisse aus dem Verfahren gegen den Autofahrer“, sagt Oberstaatsanwältin Anette Milk auf WAZ-Anfrage. Nach ihren Angaben steht gegen den Beamten der Vorwurf der Nötigung im Raum.

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Der Einsatz auf der Osterfelder Straße in Höhe des Gleiwitzer Platzes am Abend des 14. Januar hatte hohe Wellen geschlagen in den sozialen Netzwerken, weil eine etwa zwei Minuten lange Sequenz von der Konfrontation im Netz intensivst geklickt worden war.

Die Vorgeschichte: Der Wagen eines 29-jährigen Gladbeckers war Polizisten in der Innenstadt aufgefallen. Sie wollten den Wagen überprüfen, weil sie illegales Tuning an Felgen und Radkasten vermuteten. Der 29-Jährige habe sich einer Kontrolle entzogen und sei mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Innenstadt gefahren.

Video zeigt Konfrontation am Gleiwitzer Platz in Bottrop

An der Osterfelder Straße hatte der Autofahrer angehalten. Zwei Polizisten kündigten an, das Auto wegen des Verdachts auf ein Erlöschen der Betriebserlaubnis sicher zu stellen. Es folgt die per Video festgehaltene Sequenz, in der zu sehen ist, wie der Polizist seine Waffe auf den Fahrer richtet, während der die Polizisten beschimpft und mit Gas und Kupplung spielt, als wolle er den Polizisten anfahren. Schließlich steigt er doch aus dem Wagen aus.

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Der Wagen wird sichergestellt. Ein Gutachter stellt später fest, dass die Reifen gefährliche Risse durch den Kontakt zu den Radkästen hatten. Gegen den Gladbecker wurde ein Verfahren eingeleitet wegen Beleidigung, Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Bottroper Polizist weiterhin im Dienst

Die Erkenntnisse aus diesem Verfahren will die Staatsanwaltschaft Essen abwarten vor einer rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Polizisten. Unabhängig davon prüft auf Anregung der Polizei das Straßenverkehrsamt, ob Anlass zu der Annahme besteht, dass der Gladbecker zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist. Dann könnte sie eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) anordnen.

Der Polizist versieht weiter seinen Dienst, Anlass zu dienstrechtlichen Maßnahmen sieht die Polizei nicht. Nach dem Vorfall hatte wegen des Neutralitätsprinzips die Polizei Dortmund ermittelt, so wie umgekehrt die Recklinghäuser Behörde in einem Fall von Schusswaffengebrauch in Dortmund ermittelte.