Bottrop. Bottrop muss eine Ombudsperson für die Pflege bestellen. Sie soll bei Konflikten zwischen Einrichtungen, Bewohnern und Angehörigen vermitteln.

Sie soll Vermittlerin sein, schlichten bei Streitfällen zwischen Pflegeeinrichtungen und Menschen, die in solchen Einrichtungen leben sowie deren Angehörige: Die Stadt Bottrop muss eine Ombudsperson – und möglichst direkt eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter dazu – bestellen, um die seit Anfang des Jahres geltenden neuen Richtlinien des Wohn- und Teilhabegesetzes zu erfüllen.

Keine leichte Aufgabe, noch dazu soll sie im Ehrenamt ausgeführt werden. Es ist eine monatliche Aufwandsentschädigung von 100 Euro, für den Stellvertreter von 50 Euro vorgesehen. Die Ombudsperson wird zuständig sein für alle Heimbewohner in Bottrop, sowohl in den Alten- und Pflegeeinrichtungen als auch in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, in Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen sowie in Gasteinrichtungen, wie Hospize, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen.

Stadt Bottrop muss Ombudsperson für die Pflege bestellen

Was früher eine Kann-Aufgabe für Städte war, ist seit der Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes zum Muss geworden. Andere Städte arbeiten schon länger mit Ombudspersonen. So hatte beispielsweise Gelsenkirchen schon früh von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die das Wohn- und Teilhabegesetz seit 2016 bietet und im darauffolgenden Jahr eine Ombudsfrau bestellt. Einen „Glücksfall“ nannte der frühere Sozialdezernent und heutige Stadtdirektor Luidger Wolterhoff Ingrid Wüllscheidt, die den Job in Gelsenkirchen übernahm.

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Einen solchen sucht die Stadt Bottrop nun auch. Wüllscheidt hat 40 Jahre in der Pflege gearbeitet, auch das Bottroper Sozialamt will auf jemanden mit Kenntnissen in der hiesigen Pflegelandschaft setzen, der oder die möglichst die Alten- und Krankenpflege sowie ihre Organisation kennt. Zum Anforderungsprofil gehören zudem Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit sowie Belastbarkeit insbesondere in konfliktreichen Gesprächen.

Ombudsperson in der Pflege: „Kein unproblematisches Amt“

Im Sozialausschuss wies SPD-Ratsherr Uwe Rettkowski darauf hin, dass dies „kein unproblematisches Amt“ sei. Die Ombudsperson müsse in der Lage sein, Konflikte angemessen zu lösen und mit der Klientel umgehen zu können. Liane Beyer, sachkundige Bürgerin im Sozialausschuss für die Grünen, befürwortete die Stelle. „Es gibt Eskalationsstufen, da braucht man jemanden externen“, sagte sie mit Blick auf die bereits bestehenden Beiräte in allen Einrichtungen, die aber intern besetzt sind. Sie wünsche sich möglichst eine Besetzung mit einem Mann und einer Frau.

Die Stadt wird nun erst einmal bis zum 21. April nach geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen suchen. Die Ombudsperson wird für fünf Jahre bestellt. Interessierte können sich unter wtg@bottrop.de melden.