Bottrop. Ab dem 1. Januar sind dreimal so viele Haushalte in Bottrop wie vorher wohngeldberechtigt. Die Bearbeitung der Anträge dauert derzeit sehr lange.

Durch die Wohngeldreform der Bundesregierung haben rund 4000 Haushalte in Bottrop Anspruch auf Zuwendung. Vorher waren es etwa 1400. Wie alle Kommunen erwartet die Stadt Bottrop einen Stau bei der Antragsbearbeitung, weil das Land erst noch das IT-Verfahren auf das neue Recht umzustellen muss. Antragssteller müssen sich also auf lange Wartezeiten einrichten.

Die Stadt bittet daher alle Antragsteller um Geduld. Klar sei aber, das Geld kommt auf jeden Fall, unklar ist nur, wann. Alle Anträge würden bearbeitet und Gelder rückwirkend gezahlt. Das reformierte Wohngeld ist ein wichtiges Instrument, um Personen mit niedrigen Einkommen nicht nur temporär von den Mehrkosten des Wohnens und Heizens zu entlasten. Durch die Rechtsanpassungen wird der Kreis der Wohngeld-Empfänger deutlich erweitert. Durchschnittlich wird das Wohngeld um etwa 190 Euro erhöht.

Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte in Bottrop verdreifacht sich

Aber: Erst ab April 2023 könne die Wohngeldstelle die Anträge abschließend bearbeiten und die Gelder in richtiger Höhe auszahlen. Denn bis dahin benötige das Land Nordrhein-Westfalen Zeit, um das notwendige zentrale IT-Verfahren auf das neue Recht umzustellen und anzupassen. Eine Beschleunigung sei von Seiten der Stadt Bottrop nicht möglich. Personell hat die Stadt das Sachgebiet aufgestockt und sehe sich gut vorbereitet auf die Antragswelle.

Wie viele Menschen genau ab dem Jahreswechsel berechtigt sind Wohngeld zu erhalten, sei nur schwer zu sagen, da die Stadt nicht die Einkommensverhältnisse der Bottroper kenne. Das Land bietet online einen Wohngeld-Rechner an: www.wohngeldrechner.nrw.de.

Bottroper Wohngeldbezieher bekommen Vorschuss – finale Auszahlung ab April

Für diejenigen, die bisher Wohngeld bezogen haben, bleibt der im Schreiben benannte Zeitraum weiterhin gültig und das Wohngeld wird in den Monaten Januar bis März zunächst in gleicher Höhe wie bisher ausgezahlt. Im April wird der Anspruch automatisch neu ermittelt, der höhere Betrag ausgezahlt und das Geld seit dem Jahreswechsel rückwirkend nachgezahlt. Ein neuer Antrag ist nicht notwendig. Wer dringend auf das Geld angewiesen ist und als bisheriger Wohngeldbezieher nicht bis April warten kann, erhält die Möglichkeit, schon vor der abschließenden Bearbeitung der Anträge höhere Vorschüsse ausgezahlt zu bekommen.

Wenn bisher noch kein Anspruch auf Wohngeld bestand, kann ab sofort ein Antrag nach neuem Recht gestellt werden. Das funktioniert online über den Wohngeldrechner des Landes oder alternativ stehen Antragsdokumente in der Wohngeldstelle des Bürgerbüros zur Verfügung. Die Wohngeldstelle berechnet überschlägig den Anspruch, zahlt einen Vorschuss aus und bearbeitet den Antrag abschließend, wenn das IT-System zur Verfügung steht (voraussichtlich im April). So kann es sein, dass die endgültige Höhe von der Höhe des Vorschusses abweicht und korrigiert werden muss.

Die Wohngeldstelle ist zwischen den Jahren geschlossen, am 30. Dezember gibt es von 9.30 bis 11.30 Uhr einen Notdienst. Am 2. Januar beginnt wieder der Normalbetrieb. Anträge können gestellt werden im Bürgerbüro, Raum 18. Öffnungszeiten: montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Erreicht werden kann die Wohngeldstelle außerdem per E-Mail: wohngeldstelle@bottrop.de oder per Telefon: 02041 7030.