Bottrop. Der Movie Park Kirchhellen hält weitestgehend an der Maskenpflicht fest. In anderen NRW-Parks sind die Regeln lockerer. Das sind die Gründe.

Die neue Coronaschutzverordnung in NRWhat fast sämtliche Corona-Maßnahmen abgeschafft: Die Maskenpflicht gilt nur noch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und dem öffentlichen Nahverkehr, Zugangsbeschränkungen entfallen weitestgehend.

Allerdings kann jede Einrichtung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Der Movie Park in Kirchhellen tut das und lässt seine Besucher weiterhin in vielen Bereichen Maske tragen. Er hat damit die strengsten Corona-Regeln aller Freizeitparks in NRW.

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So gilt die Maskenpflicht weiterhin im Eingangsbereich, in Innenräumen, auf den Attraktionen sowie in Warteschlangen. Der Movie Park begründet das mit dem Schutz seiner Mitarbeiter und Gäste. „Da Abstände in gewissen Bereichen, z.B. bei Bügelkontrollen in den Achterbahnen, nicht gewährleistet werden können, haben wir uns für ein Mindestmaß an Basisschutz in Form der Maskenpflicht entschieden“, heißt es auf der Homepage.

Maskenpflicht: Movie Park Kirchhellen beobachtet Infektionsgeschehen

Eine Abwägung „zwischen kompletter Normalität für unsere Gäste und Schutz unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor möglichen Infektionen im betrieblichen Umfeld“ sei wichtig. „Auch aufgrund der immer noch hohen Inzidenzzahlen ist diese Abwägung aus unserer Sicht vertretbar und angemessen und zielt ebenso darauf ab, den Park ordnungsgemäß und ohne hohe Krankheitsquote in der Belegschaft überhaupt öffnen zu können.“

Wann die Maskenpflicht komplett fällt, hänge von der Entwicklungs des Infektionsgeschehens ab, so Sprecherin Ann-Kathrin Dölken. „Wir hoffen natürlich, dass wir zeitnah auf die Maskenpflicht verzichten können.“

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