Bottrop/Essen. Ein Mann aus Bottrop ist erneut verurteilt worden. Nach abgesessener Haft wegen Missbrauchs hatte er Kinderpornos mit seinem Handy verschickt.

Der bullige Mann aus Bottrop war kaum aus dem Gefängnis entlassen, da war es mit der Freiheit auch schon wieder vorbei. Am Dienstag hat der 34-Jährige seine nächste Verurteilung endgültig akzeptiert. Diesmal sind es zweieinhalb Jahre Haft wegen Verbreitung von Kinderpornografie.

Dass die neuen Straftaten überhaupt möglich waren, ist wohl auch einer Unachtsamkeit bei den Ermittlungen zuzuschreiben. Über drei Jahre hat der Angeklagte wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis gesessen. Als er Anfang letzten Jahres wieder freikam, wurde ihm natürlich auch seine persönliche Habe ausgehändigt, die während der Inhaftierung unter Verschluss war. Darunter auch eine SD-Karte fürs Handy, die sich wohl niemand angesehen hatte. Was darauf gespeichert war, ist schockierend.

Videos gleich nach Haftentlassung verschickt - Amerikanische Ermittler kamen ihm auf die Schliche

Vor Gericht war von fast 2000 Bildern und Videos die Rede, die schlimmsten Kindesmissbrauch zeigen. Manche der kleinen Mädchen waren gerade einmal drei oder vier Jahre alt. Was mit ihnen gemacht wurde, ist eigentlich unfassbar. Einige der Videos hatte der Bottroper nach seiner Entlassung sofort wieder im Internet hochgeladen. Doch das blieb zum Glück nicht verborgen. Ermittler in den USA sollen die Dateien entdeckt und die Spur gemeinsam mit deutschen Fahndern bis zur Wohnung des Bottropers zurückverfolgt haben.

Ende Juni vergangenen Jahres klickten schließlich erneut die Handschellen – nach gerade einmal rund drei Monaten in Freiheit. Das Bottroper Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen der neuen Vorwürfe bereits im vergangenen Oktober verurteilt. Weil dem 34-Jährigen die Strafe jedoch zu hoch war, hatte er Berufung eingelegt. Deshalb war am Dienstag nun das Landgericht in Essen am Zug.

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„Er setzt sich im Gefängnis aktiv mit seiner Tat auseinander und nimmt an Gesprächsrunden teil“, so Verteidiger Dr. Stephan Prinz. Außerdem sei er komplett geständig. Das müsse bei der Strafhöhe mit bedacht werden. Doch auch in zweiter Instanz lief es für den Angeklagten nicht besser. „Man kann dem erstinstanzlichen Urteil nur vorwerfen, dass es recht milde ist“, so der Oberstaatsanwalt im Prozess. Und auch die Richter signalisierten schnell, dass sie die Strafe nach vorläufiger Würdigung nicht unbedingt senken würden.

„Der Fall schreit nicht nach Bewährung“

„Der Fall schreit nicht nach Bewährung“, hieß es dazu wörtlich. Das hat der Bottroper am Ende auch verstanden. Nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger nahm er die Berufung zurück und ließ sich von den Wachtmeistern zurück in seine Zelle führen. Die weiteren zweieinhalb Jahre Gefängnis sind damit nun rechtskräftig.