Bottrop. Die SPD wollte ihre Wahlplakate im Landtagswahlkampf in Bottrop zwei Wochen früher aufhängen. Doch die anderen Parteien erteilen ihr eine Abfuhr.

Die Kandidatinnen und Kandidaten sowie ihre Parteien dürfen ihre Plakate im kommenden Landtagswahlkampf nicht früher und damit länger aufhängen als bisher. Anstatt nur sechs Wochen sollten die Wahlplakate acht Wochen vor dem Wahltermin aufgehangen werden dürfen. Das hatte die SPD so vorgeschlagen. Die Mehrheit der Ratsvertreter lehnten den SPD-Vorstoß dazu allerdings mit knapper Mehrheit ab. Es bleibt damit dabei, dass die Parteien frühestens ab dem 2. April plakatieren dürfen.

Mehrheitlicher Tenor im Bau- und Verkehrsausschuss des Rates war: Die Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer sollten die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Wahlwerbung nicht überstrapazieren. Der Rat solle sich lieber Gedanken darüber machen, wie die Plakatflut in Wahlkämpfen eingedämmt werden könne, sagte ÖDP-Ratsherr Markus Stamm. Er beobachte einen regelrechten Kampf der Parteihelfer um die guten Plätze, der dazu führe, dass vier, fünf, sechs Wahlplakate übereinander an Laternenmasten aufgehängt werden.

SPD stellte schon im Dezember Antrag beim Straßenverkehrsamt

Für die CDU kritisierte Ratsherr Frank Kien, dass sich einige Parteien ohnehin nicht an die Regeln halten und ihre Plakate früher als erlaubt aufhängen und vereinzelt auch später wieder abnehmen. Der CDU-Vertreter bezweifelte, dass die Bürgerinnen und Bürger die Plakate weit vor dem eigentlichen Wahltermin überhaupt schon beachten. Er merkte auch an, dass der Zustand der Poster sich um so mehr verschlechtere, um so länger diese bei Wind und Wetter an den Straßenrändern hängen.

Ein Wahlplakat der SPD mit dem Konterfei ihres Kandidaten Thomas Göddertz hing im vorigen Landtagswahlwahlkampf lange auch an einer Straßenlaterne auf der Poststraße in Bottrop.
Ein Wahlplakat der SPD mit dem Konterfei ihres Kandidaten Thomas Göddertz hing im vorigen Landtagswahlwahlkampf lange auch an einer Straßenlaterne auf der Poststraße in Bottrop. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Die SPD hatte die angestrebte zweiwöchige Verlängerung des Plakatwahlkampfes zunächst bereits in einem Schreiben mit Datum von 1. Dezember beim Straßenverkehrsamt beantragt. SPD-Ratsfrau Anja Kohmann begründete dies mit der wachsenden Bedeutung der Briefwahl in der Corona-Krise. Ihre Partei beantragte daher, die Erlaubnis für das Hängen von Wahlplakaten vor den offiziellen Versandtermin der Briefwahlunterlagen vorzuverlegen.

Der Bottroper Stadtrat soll sich damit gar nicht mehr befassen

Die SPD brachte in dem Schreiben an die Verwaltung zum Ausdruck, dass sie nicht erst ab dem 2. April, sondern schon vom 19. März 2022 bis Mitte Mai Großplakate und Wahlposter an rund 500 Stellen in Bottrop anbringen wollte. Den formellen Antrag zur dazu nötigen Änderung der Richtlinien an den Bau- und Verkehrsausschuss reichte SPD-Fraktionschef Thomas Göddertz dann Mitte Januar nach. Auch die Vertreter von Linkspartei und Grünen machten wie CDU und ÖDP in dem Ratsausschuss aber klar, dass sie eine solche Verlängerung des Plakatwahlkampfes ablehnen.

„Daher würde die Verwaltung einen Antrag, der auf acht Wochen gerichtet wäre, nun ablehnen müssen. Es bleibt damit erst einmal beim 2. April als entscheidendes Datum“, teilte Stadtsprecher Andreas Pläsken auf WAZ-Anfrage mit. Formal entscheidet über die Neureglung eigentlich zwar erst der Stadtrat. Nach dem Nein im Bau- und Verkehrsausschuss zeichnet sich aber ab, dass der SPD-Antrag voraussichtlich auch im Rat keine Mehrheit finden wird. Der Stadtsprecher kündigt daher an: „Mit der fehlenden Zustimmung im Bauausschuss sieht sich die Stadtverwaltung auch nicht veranlasst, nun noch eine Vorlage für den Rat zu erstellen“.

Sondernutzung durch Wahlwerber

Die Regeln für die Plakatierung zu Wahlkampfzeiten sind in Bottrop in der Straßenbenutzungssatzung zu finden. Denn darin sind in der Anlage 1 die örtlichen Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und Genehmigungen von Veranstaltungen erfasst.

Darin heißt es: Abweichend von den zeitlichen Beschränkungen dieser Richtlinien sind Sondernutzungen durch Wahlbewerber/innen innerhalb eines Zeitraumes von 6 Wochen vor Wahlterminen zulässig. Die SPD versuchte bisher vergeblich, diesen Passus zu ändern und auf acht Wochen zu erweitern.