Bottrop. In Bottrop-Innenstadt und Kirchhellen gelten die Nutzerregeln nach der neuen NRW Corona-Schutzverordnung. Automatische Rückgabe bevorzugt.

Die Lebendige Bibliothek Bottrop öffnet ab Dienstag wieder zu ihren alten Öffnungszeiten. Diese Regelungen sind aber geändert: Laut der seit 20. August gültigen NRW Corona-Schutzverordnung entfallen die Registrierungspflicht, die Begrenzung der Personenzahl und die Begrenzung der Aufenthaltsdauer.

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Weiterhin gilt aber die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Maske) während des gesamten Aufenthalts in der Bibliothek. Auch an den Sitz- und Arbeitsplätzen ist für die gesamte Zeit ein medizinischer Mund-Nasenschutz zu tragen. Es stehen nicht alle Services und Möglichkeiten zur Verfügung. Ein längerer Aufenthalt in der Bibliothek, zum Beispiel zum Lernen, ist nur begrenzt möglich, es stehen nur wenige Arbeitsplätze zur Verfügung.

Lesercafé in Bottrop bleibt gesperrt

Das Lesecafé bleibt weiterhin gesperrt. Um eine Rückgabe von Medien mit möglichst wenig Kontakt zu ermöglichen, steht die automatische Außenrückgabe rund um die Uhr zur Verfügung. Sie befindet sich am Durchgang von der Böckenhoffstraße zum Kulturhof. Achtung: Spiele und Medien aus der Fernleihe können dort nicht abgegeben werden.

Öffnungszeiten Stadtmitte, Böckenhoffstraße 12a: Di, Mi und Fr 10 bis 18 Uhr. Do 10 bis 19 Uhr, Sa 10 bis 14 Uhr. Filiale Kirchhellen, Auf der Bredde: Di und Do 10 bis 13 Uhr und 14.30 bis 18 Uhr. Info City 02041/70-3883. Info Kirchhellen: 02045/4126-0. E-Mail: stadtbuecherei@bottrop.de.