Bottrop. In Bottrop müssen Eltern mit einem höheren Jahresverdienst erhöhte OGS-Beiträge bezahlen. So viel Geld können die anderen Eltern dadurch sparen.

Die Stadt wird die Elternbeiträge für Kinder, die eine der offenen Ganztagsschulen (OGS) in Bottrop besuchen, zum kommenden Schuljahr für viele Familien senken. Möglich wird das durch die Einführung neuer Einkommensklassen bei der Beitragsstaffelung. Ziel der neuen Beitragsordnung ist es, vor allem Eltern mit geringeren und mittleren Einkommen finanziell zu entlasten. Dazu hatten die Ratsparteien die Verwaltung wiederholt aufgefordert. Zwar wird nun der Höchstbeitrag von bisher 92 Euro auf künftig 100 Euro im Monat angehoben, allerdings müssen diesen nur Eltern ab einem Jahreseinkommen über 120.000 Euro bezahlen. Alle anderen Eltern zahlen künftig weniger als bisher oder weiterhin gar nichts für die Betreuung ihrer Kinder in einer Ganztagsschule.

Nachbarstädte fordern mehr

Bei einem Städtevergleich mit Oberhausen und Dorsten hat das Jugendressort festgestellt, dass auch die neuen Bottroper Beiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsschule günstiger sind. So erhebt die Stadt Oberhausen einen Höchstbeitrag von 150 Euro. Dieser wird ab einem Jahreseinkommen über 98.168 Euro fällig.

Die Stadt Dorsten verlangt von den Eltern einen noch höheren Beitrag als Oberhausen. In der Lippe-Stadt müssen Eltern bei Einkommen über 80.000 Euro einen OGS-Monatsbeitrag von 197 Euro bezahlen.

Das städtische Jugendressort wendet damit bei der Beitragsreform für die Grundschulen dasselbe Prinzip wie bei den Kindergartenbeiträgen an. Bei den OGS-Beiträgen sollen demnach auch die Bezieher höherer Einkommen nur in einem erträglichen Rahmen stärker finanziell belastet werden. Das hält auch die große Mehrheit des Bottroper Rates ab Einkommen über 120.000 Euro für vertretbar. Die Ratsvertreter wollen so erreichen, dass in Bottrop so viele Kinder wie möglich aus möglichst allen Bevölkerungsschichten eine Ganztagsschule oder die Schule von acht bis eins besuchen. Dazu werden die Beiträge zwischen den Einkommensstufen ausgehend vom neuen Höchstbeitrag 100 Euro um jeweils zehn Euro gesenkt.

Mindestbeitrag wird in Bottrop um ein Drittel verringert

Wie schon bei den Kindergärten bleibt es auch in den Offenen Ganztagsschulen dabei, dass Eltern mit Auskommen unter 25.000 Euro im Jahr keine Beiträge bezahlen müssen. Der um ein Drittel verringerte OGS-Mindestbeitrag von 20 Euro wird ab einem Jahreseinkommen zwischen 25.001 und 35.000 Euro fällig. Bisher lag der Mindestbeitrag bei 30 Euro im Monat. Die Gebühr in der Einkommensklasse bis zu 45.000 Euro sinkt von bisher 38 auf dann 30 Euro und bei einem Verdienst bis zu 55.000 Euro von jetzt 47 auf künftig 40 Euro. Eltern mit einen Einkommen bis 65.000 Euro können bei einem Beitrag von 50 Euro monatlich neun Euro sparen und für Familien mit Einkünften bis zu 75.000 sinken die Kosten von 73 auf 60 Euro.

OGS-Postkasten -  hier in der Offenen Ganztagsschule der Cyriakusschule: Gute Nachrichten gibt es für Eltern in Bottrop, weil für viele die OGS-Beiträge sinken werden.
OGS-Postkasten - hier in der Offenen Ganztagsschule der Cyriakusschule: Gute Nachrichten gibt es für Eltern in Bottrop, weil für viele die OGS-Beiträge sinken werden. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Neu geordnet und differenzierter ist ab dem kommenden Schuljahr die Beitragsstaffel ab 75.000 Euro, in der bisher der Höchstbetrag von 92 Euro monatlich zu zahlen war. Für Eltern mit einem Einkommen bis zu 90.000 Euro sinkt der Beitrag auf 70 Euro und bei Einnahmen bis zu 105.000 Euro auf künftig 80 Euro. Auch Familien mit einem Verdienst bis zu 120.000 Euro bezahlen bei einem Monatsbeitrag von 90 Euro immerhin zwei Euro weniger als bisher.

Beiträge für Schule von acht bis eins bleiben zumeist stabil

Beim Angebot „Schule von acht bis eins“ sind die neuen Beiträge jeweils halb so hoch wie die OGS-Beiträge. Diese Beiträge sinken zwischen den Einkommensstufen ausgehend vom höchsten Beitrag von 50 Euro in Schritten um je fünf Euro je Stufe, sodass in der Einkommensstufe bis zu 35.000 Euro ein Mindestbeitrag von zehn Euro zu zahlen ist. Auch bisher lag der Mindestbeitrag schon bei zehn Euro. Dadurch bleiben die Beiträge in allen Einkommensklassen bis zu 75.000 Euro und auch für Eltern mit Einkünften bis zu 90.000 Euro stabil. Höhere Kosten werden künftig allerdings alle Eltern mit einem Jahresverdienst über 90.000 Euro haben.