Bottrop. Bottrop sucht Impfberechtigte der Gruppe 2, vor allem Kontaktpersonen von chronisch Kranken und Schwangeren. Eigenes Anmeldeportal geht online.

In Bottrop gibt es ab Montag ein eigenes lokales Anmeldeportal fürs Impfzentrum. Darüber können sich zunächst diejenigen für eine Impfung anmelden, die zur Priorisierungsgruppe 2 gehören. Insbesondere Kontaktpersonen von chronisch Kranken, die pflegebedürftig sind, und über 70 Jahre alten Pflegebedürftigen sowie Schwangeren wollen die Verantwortlichen auf diese Weise erreichen.

Denn weil in Bottrop schneller geimpft wird als in vielen anderen Städten und Kreisen in NRW, können sich einige dieser Gruppen über den landesweiten Kanal der Kassenärztlichen Vereinigungen noch gar nicht anmelden. Das führt zu der Situation, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums derzeit pro Tag 400 bis 500 Termine kurzfristig für denselben oder den folgenden Tag vereinbaren.

Dazu rufen sie hunderte Kontaktpersonen an, die zur derzeit priorisierten Gruppe gehören. Nur so könnten aktuell die rund 700 Dosen in Bottrop am Tag verimpft werden, beschreiben Michael Althammer, der organisatorische und Dr. Harald Hofer, der Ärztliche Leiter des Impfzentrums den derzeitigen Aufwand.

Terminbuchung ab Montag über die Internetseite der Stadt Bottrop

Ab Montag nun können sich all diejenigen über die städtische Internetseite direkt einen Termin buchen Dort gibt es ein Formular, das ausgefüllt und zur Impfung mitgebracht werden muss. Zum Termin muss auch ein entsprechender Nachweis der Impfberechtigung vorgelegt werden.

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Gefragt sind dann etwa für die Kontaktpersonen von Schwangeren der Mutterpass, bei Kontaktpersonen chronisch Kranker eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit oder andere Nachweise, die das belegen.

Bei den Pflegebedürftigen die ärztliche Bestätigung der Vorerkrankung nach Paragraf 3 oder die Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit seitens der Pflegekasse. „Wichtig ist, dass alle Dokumente vorgelegt werden müssen, es kann nicht einfach auf schon zuvor eingereichte Bescheinigungen verwiesen werden“, sagt Michael Althammer.

Wohnortprinzip: Nur Bottroper werden geimpft

Wichtig auch: Es gilt das Wohnortprinzip, derjenige, der geimpft werden soll, muss in Bottrop wohnen. Ein Bespiel: Die Tochter, die in Bottrop lebt und ihre pflegebedürftige Mutter in Oberhausen betreut, wird hier am Südring geimpft. Umgekehrt, lebt die Tochter in Oberhausen und die Mutter in Bottrop, müsste die Tochter in Oberhausen geimpft werden. Und da könne es sein, dass man in anderen Städten noch nicht so weit ist.

Was die Verantwortlichen nicht wissen: Wie groß ist die Gruppe der Impfberechtigten aus Priorität 2 in Bottrop überhaupt noch, wie viele von denen möchten sich noch impfen lassen. Zahlen lägen für keine dieser Gruppen vor, „wir stochern da etwas im Nebel“, sagt Althammer. Zwar sei es noch recht einfach, die Größe der Altersklassen zu erfahren. Doch bei der Zahl chronisch Kranker und Pflegebedürftiger werde es schwieriger, die Frage, wie viele Kontaktpersonen sich da impfen lassen, könne dann niemand mehr beantworten. Zumal ja einige Berechtigte womöglich über andere Programme, beim Hausarzt oder über Sonderprogramme geimpft worden seien.

Verantwortliche im Impfzentrum wollen rasch auch Priorität 3 impfen

Mit dem lokalen Anmeldeportal wolle man nun einen letzten Anlauf nehmen, alle aus der Gruppe 2 zu erreichen, um dann in Bottrop möglicherweise auch schon kurzfristig die Impfberechtigten aus der dritten Gruppe einladen zu können. Diese Möglichkeit sieht das Gesundheitsministerium auch so vor.

Einige Städte haben so bestimmte Gruppen wie etwa Lehrerinnen und Lehrer an den weiterführenden Schulen vorgezogen. So aber wolle man in Bottrop nicht vorgehen, sich einzelne Gruppen rauspicken, sagen die Verantwortlichen. Ziel sei es, hier rasch für die gesamte Gruppe 3 zu öffnen.

Gleichzeitig öffnet die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe ab Freitag ihr Portal für die Anmeldung chronisch Kranker der Priorität 2 zur Impfung. Mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung können die sich dann unter der 11611702 oder der Internetseite 116117.de zur Impfung anmelden.

In einer früheren Version des Textes kam es zu Missverständnissen. Damit sich Kontaktpersonen chronisch Kranker impfen lassen können, muss auch bei den chronisch Kranken eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Darauf weist Dr. Harald Hofer, ärztlicher Leiter des Impfzentrums, noch einmal ausdrücklich hin. Diese Pflegebedürftigkeit müsste dann auch durch eine ärztliche Bescheinigung oder andere Nachweise belegt werden, damit die Kontaktpersonen am Südring geimpft werden können. Wir haben die Formulierung im Ursprungstext auch entsprechend ergänzt.