Bottrop. Viele Eltern in Bottrop müssen für die Kita-Betreuung gar nichts bezahlen. Doch Eltern mit höheren Einkommen bittet die Stadt stärker zur Kasse.
Die Stadt wird durch eine Änderung der Gebührenordnung den meisten Eltern die sonst fällige Erhöhung der Kindergartengebühren ersparen. Dazu führt das städtische Jugendressort im wesentlichen drei neue Beitragsstufen oberhalb der bisherigen Höchstgrenze mit Einkommen über 75.000 Euro ein. Der Bottroper Rat trifft die offizielle Entscheidung voraussichtlich am kommenden Dienstag, doch schon jetzt zeichnet sich trotz der Kritik aus einigen Ratsparteien eine Mehrheit dafür ab. Ohne die Reform wäre ab August ein Beitragsanstieg für alle Eltern um drei Prozent fällig. Durch die Änderungen kommen auf die Eltern Beitragserhöhungen aber erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 90.000 Euro zu. Die große Gruppe der Eltern mit Einkommen bis zu 25.000 Euro im Jahr muss weiterhin keine Beiträge zahlen.
Vor allem Vertreter von SPD und CDU wiesen in den Beratungen in einer Reihe von Ratsausschüssen auf die sozialen Vorteile der neuen Beitragsstaffelung hin. Die neue Beitragsstaffelung führe zu mehr Beitragsgerechtigkeit, stimmte ihnen auch die ÖDP zu. Mit diesem Ziel hatte eine Ratsmehrheit zuvor ja auch schon auf die Einführung zusätzlicher Beitragsgruppen gedrängt. Die Verwaltung verspricht sich davon letztlich auch ein Einnahme-Plus für die Stadt, sie kann es derzeit aber noch nicht exakt beziffern.
Kritiker halten Zeitpunkt in Corona-Krise für falsch
Mehrkosten bis zu 119 Euro
Der bisherige Höchstbeitrag für eine 45-Stundenbetreuung eine Kindes unter drei Jahren liegt in Bottrop umgerechnet monatlich bei 451 Euro. Für dieselbe Betreuungsleistung müssen Eltern mit einem Einkommen über 120.000 Euro künftig 119 Euro monatlich mehr bezahlen. In den anderen Beitragsstaffeln oberhalb der 90.000 Euro-Grenze bewegt sich die Erhöhung zwischen 39 Euro und 79 Euro.
Das Durchschnittseinkommen beträgt laut Stadt rund 48.000 Euro jährlich. Im Vergleich zu den höchsten Kita-Beiträgen in Nachbarstädten sei die Bottroper Anhebung moderat, argumentiert das Jugendressort. So liegt der Höchstbeitrag laut Stadt in Gelsenkirchen bei 770 Euro, in Dorsten bei 798 Euro und in Gladbeck bei 829,51 Euro.
Die Kritiker stört vor allem der Zeitpunkt der Änderung. Die Grünen etwa fordern die bessere Differenzierung bei den Betragsklassen schon seit Jahren. Dass die Reform mitten in der Corona-Krise komme, hält Grünen-Ratsfrau Sigrid Lange jedoch für eine Zumutung, da die Eltern ja oft auf eine Betreuung ihrer Kinder verzichten müssten. Auch FDP-Ratsherr Andreas Mersch sprach sich deshalb jetzt im Finanzausschuss des Rates erneut für eine Verschiebung der Reform aus. Linke und DKP sind dagegen, weil sie eine generelle Beitragsfreiheit für alle fordern.
„Wir haben eine gerechtere Beitragsgestaltung bekommen“, attestierte dagegen SPD-Fraktions-Vize Matthias Buschfeld dem Jugendressort ausdrücklich, einen guten Job gemacht zu haben. Auch CDU-Ratsherr Rainer Hürter und CDU-Landtagsabgeordnete Anette Bunse hatten die neue Beitragsordnung zuvor schon gelobt, weil sie besser zwischen mittleren und hohen Einkommen unterscheide. Denn künftig liegt die höchste Einkommensstufe in der Beitragsstaffelung nicht mehr bei Einkommen über 75.000 Euro, sondern bei Einkommen über 120.000 Euro.
Der höchste Kita-Beitrag in Bottrop liegt künftig bei 570 Euro
In der neuen Beitragstabelle werden die Beitragsstufen ab Einkommen von mehr als 25.000 Euro bis zu Einkommen bis 75.000 Euro in 10.000 Euro-Schritten unterteilt, ab einem Einkommen von 75.000,01 Euro in 15.000 Euro-Schritten. Die bisherige Höchststufe für Einkommen über 75.000 Euro wird zur neue Stufe für Einkommen bis 90.000 Euro. Die drei weiteren neuen Beitragsstufen gelten für Einkommen bis zu 105.000 Euro sowie bis zu 120.000 Euro und mehr.
Demnach wird der niedrigste Kita-Beitrag bei 36 Euro im Monat liegen. Maßstab dafür ist ein Einkommen bis zu 35.000 Euro und eine 15-Stunden-Betreuung für ein über drei Jahre altes Kind pro Woche. Der höchste Beitrag wird 570 Euro betragen. Maßgeblich dafür ist ein Einkommen über 120.000 Euro und eine 45-Stundenbetreuung für ein Kind im Alter unter drei Jahren.