Bottrop. Ab Mittwoch ist die „Click & Meet“-Regelung im Bottroper Einzelhandel zulässig. Das Land informierte jetzt die Verwaltung über die Entscheidung

Mit dem heutigen Dienstag, 13. April, liegt die Stadt Bottrop seit sieben Tagen unter der 100-Inzidenz-Schwelle. Entsprechend hat das Landesgesundheitsministerium die Stadtverwaltung wissen lassen, dass mit einer Allgemeinverfügung die „Notbremsen“-Regelung für Bottrop aufgehoben ist.

Damit ist dann ab dem morgigen Tage (14. April) für den Einzelhandel in Bottrop wieder die „Click & Meet“-Regelung zulässig. „Für die Unternehmen freut es mich, dass wir diese Möglichkeiten wieder haben“, meint Oberbürgermeister Bernd Tischler, der auch Wirtschaftsförderungsdezernent ist.

Schnelltest vor anstehenden Einkäufen nutzen

Für den Bottroper Corona-Krisenstab weist Dezernent Jochen Brunnhofer auf die inzwischen vielfältigen Schnelltestkapazitäten in Bottrop hin und bittet darum, die Testzentren (wie in den Althoff-Arkaden) für einen kostenlosen Schnelltest vor dem anstehenden Einkauf zu nutzen. Allerdings gibt es dazu keine Verpflichtung, die Einholung eines Schnelltest vor dem Einkauf wäre auf freiwilliger Basis.