Bottrop. Schon wieder fällt ein Ostergeschäft ins Wasser. Außer-Haus-Verkauf bringt kaum Erleichterung. Start der Außengastronomie ungewiss.
Die Überbrückungshilfe III könne nun beantragt werden: Das meldet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA am frühen Mittwochnachmittag aktuell. Die Botschaft an die Mitglieder: Auch ein Verbandserfolg. Damit sei auch der Weg frei für weitere Finanzhilfen von Corona gebeutelten Unternehmen, auch in dieser Branche, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Nur: „Was nützt uns das, wenn noch nicht einmal die Hilfen I oder II, die angekündigten November und Dezemberhilfen, bei uns angekommen sind“, sagt Ibrahim Kabakci, der mit einer Frau im Herbst 2019 das Traditionslokal Café Bernsmann in der Boy übernommen hat. „Wir knabbern am Knochen, seit dem neuerlichen Lockdown, aber Mahnungen vom Finanzamt sind immer pünktlich da“, so Kabakci weiter. Andere Bottroper Wirte haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Wieder andere haben seither Hilfen erhalten.
Das Schlimmste ist die Unsicherheit
Diese Momentaufnahme zeigt aber auch, was Wirtinnen und Wirten in der Stadt generell sauer aufstößt: das Hin- und Her bei den Corona-Bestimmungen. Inmitten einer Zwangsschließung der Betriebe, die nun schon Monate andauert und jetzt mit Ostern erneut die nach Weihnachten umsatzstärkste Zeit betrifft, heißt es wieder: Auch draußen geschlossen. Obwohl kurz davor Lockerungen versprochen wurden. Das kann ein Außer-Haus-Verkauf nie auffangen. „Trotzdem sind wir unseren Stammkunden, die weiter das Take-away-Angebot nutzen, unendlich dankbar“, heißt es im Café Bernsmann.
Irgendwann sei die Luft raus, sagt auch Stefan Bertelwick vom Gasthof Berger, dem weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannten gastronomischen Flaggschiff im ländlichen Bottroper Norden. Testen und anmelden: „So funktioniert Gastronomie nicht, das hat immer auch mit Spontaneität und Bauchgefühl im wahrsten Sinne des Wortes etwas zu tun.“ Jetzt ist die nächste Öffnungsperspektive ohnehin wieder in weitere ferne gerückt. Nun Ende April? Wer’s glaubt… Ostern hatte er vorausschauend schon ganz aus der Planung genommen.
Branche ist kein Treiber der Pandemie
Dass die hygienisch hochgerüsteten Betriebe aber auch die Kultureinrichtungen Treiber der Pandemie sind, gilt ohnehin nicht nur in der Szene als Ammenmärchen. „Wenn es der Sache dient, also die Verbreitung des Virus dadurch gestoppt wird, stehe ich sogar hinter einem ganz strengen Lockdown“, so Bertelwick. Aber den habe es ja auch nicht gegeben, stattdessen nur ein Herumgewerkel. Verlässlichkeit und Transparenz: das ist es, was der Wirt von Feldhausen auf der anderen Seite vermisst. „Warum wird nicht sofort kommuniziert, wenn etwa beim Land ein Software-Tool für die Soforthilfen falsch programmiert war und so die Verzögerungen erklärt? Wieso gibt es keine verlässliche Langzeitstrategie beim Shutdown? Denn: „Wir dürfen uns ja auch keine handwerklichen Fehler erlauben, weder bei der Hygiene noch beim Ausfüllen von Anträgen.“ Andersherum funktioniere nicht einmal die Warn-App, die Luca-App für Gastgeber hätte doch längst eingeführt werden können. Und: „Warum nimmt man sich hier nicht einfach mal Länder zum Vorbild, wo Nachverfolgung, Testen und vor allem Impfen funktioniere?
Gefragt: Langzeitstrategie, Transparenz, Verlässlichkeit
Funktionieren: Das gilt in Feldhausen für den Außer-Haus-Verkauf. Wie Ibrahim Kabakci kann sich Stefan Bertelwick auf seine Stammkundschaft verlassen. Ab April kommt auch noch der Donnerstag dazu. Mit Geschäftspartner Volker Rütter hat er sich zum Umbau des Außenbereichs entschlossen. Alles wird barrierefrei, eine zweite Terrasse für Privatfeiern kommt dazu. Sein Motto: „Geld ist nicht da, wir machen es trotzdem.“ Die Hoffnung, dass eine gesamte Branche, die nicht Pandemietreiber ist, auch von Politik und Behörden wertgeschätzt wird, hat Stefan Bertelwick noch nicht ganz aufgegeben.
Die geltenden Vorschriften
Nach wie vor gilt: Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Außengastronomie öffnet frühestens nach Ostern. Belieferung mit Speisen und Getränken und der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die Mindestabstände und Hygieneanforderungen eingehalten werden.