Bottrop. Was ist bei der Reiseplanung in Corona-Zeiten zu beachten? Das weiß die Verbraucherzentrale. Zusätzlich gibt es eine Telefonaktion am 18. März.
Manche kämpfen immer noch um die Rückerstattung der Kosten für coronabedingt ausgefallene Reisen vom vergangenen Jahr. Andere sehnen sich nach Urlaub zu Ostern oder im Sommer. Dass Mallorca jetzt nicht mehr als Corona-Risikogebiet gilt, mag entsprechende Pläne befeuern. Doch die Pandemie sorgt weiterhin für Unwägbarkeiten, deshalb gibt die Verbraucherzentrale zum heutigen Weltverbrauchertag Tipps für die Reiseplanung.
„Deutschland ist als Reiseziel im Moment hauptsächlich gefragt“, sagt Doris Grzegorczyk, Beraterin in der Verbraucherzentrale Bottrop, die auch für Gladbeck zuständig ist. Doch auch das Ausland scheint für Erholungssuchende durchaus wieder attraktiv. In beiden Fällen ist eine gute Vorbereitung wichtig.
Verbraucherberatung Bottrop rät zunächst zur Prüfung des Reiseziels
Dazu gehört die Auseinandersetzung mit dem Reiseziel: Fürs Ausland gilt da zu schauen, wie die derzeitige Corona-Lage vor Ort ist, rät Doris Grzegorczyk. Sie verweist auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes www.diplo.de/sicherreisen. „Dort kann man das gewünschte Urlaubsland eingeben und erhält entsprechende Informationen.“ Die sollen dabei helfen für sich einzuschätzen: Lohnt es sich, eine Reise in dieses Land zu buchen? Oder sollte man lieber davon absehen bzw. noch warten?
Jeder sollte sich erkundigen, was am jeweiligen Zielort von ihm als Urlauber erwartet wird: „Muss ich vor Ort erst in Quarantäne? Muss ich einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf?“ Gleiches gilt für die Rückkehr: „Welche Maßnahmen gelten für mich, wenn ich aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkomme?“ Die Abwägung, ob sich der Urlaub dann noch lohnt, könne nur jeder für sich treffen.
Vor Reiseantritt checken: Kosten und mögliche Erstattung
Zweites wichtiges Thema: Reisekosten und ihre mögliche Erstattung. Doris Grzegorczyk: „Bei Pauschalreisen gibt es eine klare Regelung. Wenn man aufgrund von Corona-Einschränkungen nicht verreisen kann, ist die Erstattung vorgegeben.“ Große Probleme bereiten könnten hingegen Individualreisen, bei denen Flug und Unterkunft einzeln gebucht werden. Gerade innerhalb Deutschlands würden Reisende ja häufig auf eigene Faust Ferienhäuser mieten.
„Man hört mittlerweile immer wieder, dass Veranstalter aufgrund der Corona-Lage kostenlose Stornierungen anbieten.“ Doch es gelte, die Bedingungen genau zu prüfen: Gilt das Angebot nur für bestimmte Buchungszeiträume? Oder kann etwa nur bis 14 Tage vor Reiseantritt kostenlos storniert werden? Das hilft dann vielleicht nur bedingt: „Wie man weiß, kann sich in der Corona-Krise auch sehr kurzfristig was verändern.“ Auch so genannte Flex-Tarife mit unterschiedlichen Umbuchungs- oder Stornierungsmöglichkeiten sollten samt Kleingedrucktem unter die Lupe genommen werden: „Man muss als Verbraucher gut aufpassen: Was genau buche ich eigentlich?“, betont Doris Grzegorczyk.
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Wie schwierig das mit der Rückerstattung der Kosten sein kann, weiß sie aus der Beratungspraxis. „Entweder die Verbraucher werden nicht gehört oder sie bekommen gar keine Rückmeldung“, berichtet die Fachfrau von verschiedenen, noch akuten Fällen. Vor allem bei Fluggesellschaften gebe es Probleme.
„Auch das hatten wir inzwischen oft: Dass Verbraucher sagen, sie möchten nicht mehr fliegen, weil sie vor Ort zum Beispiel 14 Tage in Quarantäne müssen. Doch die Fluggesellschaft sagt: Wir fliegen aber dahin.“ Und damit werde die zu bezahlende Leistung erbracht – anders als bei einer Flugannullierung. Eine Forderung der Verbraucherschützer lautet in diesem Zusammenhang, dass auch für Flüge – wie bei Pauschalreisen – bei Buchung im voraus erst nur eine Anzahlung geleistet werden muss.
Schließt die Versicherung Pandemien ein?
Letztlich rät die Expertin Urlaubern noch dazu zu prüfen, ob bei einer bestehenden oder neu abzuschließenden Reiserücktrittskosten- bzw. Reisekrankenversicherung Pandemien tatsächlich eingeschlossen sind.
Telefonische Beratung für Bottroper und Gladbecker
Ihre persönlichen Fragen zur Reiseplanung können Verbraucher aus Bottrop und Gladbeck Doris Grzegorczyk bei einer Telefonaktion am Donnerstag, 18. März, stellen. Die Hotline ist dann von 10 bis 12 Uhr unter 02041 567 16-03 zu erreichen.
>>> Checkliste und App <<<
Die Verbraucherzentrale hält für alle Urlaubswilligen auch eine Checkliste für die Reiseplanung bereit. Diese kann in der Beratungsstelle Bottrop als E-Mail angefordert werden (Kontakt: bottrop@verbraucherzentrale.nrw). Die Checkliste ist zudem im Internet zu finden auf der Seite www.verbraucherzentrale.nrw/reiseaerger
Die App Flugärger der Verbraucherzentrale NRW soll darüber hinaus dabei helfen, auch bei Corona-bedingten Unwägbarkeiten Fluggastrechte einfach und kostenlos geltend zu machen: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger-app Beraterin Doris Grzegorczyk versichert: „Die App ist ganz einfach zu bedienen. Am Ende wird ein Brief an die Airline erstellt.“