Bottrop. Die Wocheninzidenz in Bottrop ist vergleichsweise niedrig, weitere Lockerungen wären möglich. Warum der Krisenstab auf Sonderregeln verzichtet.

In der Frage der Lockerung von Corona-Auflagen besitzt die Stadt nach den neuen Vorgaben des Landes zwar einen gewissen Spielraum, weil die Inzidenz am Ort vergleichsweise niedrig ist. Doch den will der Bottroper Krisenstab bewusst nicht ausschöpfen. „Denn das würde bedeuten, in einer Region auszuscheren und eigene Regeln draufzusatteln. Das erachtet der Krisenstab als nicht sinnvoll“, sagt Ulrich Schulze von der Pressestelle der Stadt. Ein solche Vorgehen sei nicht zielführend in einer konzertierten Pandemiebekämpfung. In Bottrop gelte daher, was in den Nachbarstädten und NRW insgesamt gilt.

Mehr Tests verändern auch die Inzidenz

Bei der Entscheidung des Krisenstabs spielt auch die Absicht eine Rolle, in den kommenden Wochen die Corona-Tests deutlich zu steigern. Die Erfahrung habe gelehrt, so Schulze, dass mehr Tests auch mehr Infizierte ans Tageslicht bringen, so dass die Inzidenz (Infektionen in sieben Tagen, gerechnet auf 100.000 Menschen) ebenfalls beeinflusst wird. „In einem solchen Fall müssten gerade erst gewährte Sonderregelung der Kommune wieder zurückgenommen werden, was unweigerlich zu Verunsicherungen führt.“

Zudem sollte eine neue landesweite Regelung, die gerade in Kraft tritt und im Einzelhandel erst einmal umgesetzt werden muss, nicht durch lokale Bestimmungen verkompliziert werden.

Dies sind die Regeln

Es gilt daher auch für Bottrop, dass unter Auflagen wie Masken- und Abstandspflicht geöffnet haben:

Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs, Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen. Zudem Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Zeitungsverkaufsstellen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte, Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte.

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Alle anderen Einzelhandelsbetriebe können entweder einen Bestell- und Abholservice einrichten („Click & Collect“), der die Corona-Schutzregeln berücksichtigt, oder sie können das Einkaufen mit Termin anbieten („Click & Meet“). Voraussetzungen dafür sind u.a.: Feste, zeitlich befristete Termine, limitierte Kundenanzahl, Aufschreiben der Kundendaten.

Gastronomie darf lediglich Außer-Haus-Verkauf anbieten

Restaurants, Cafès, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn beim Verzehr ein Mindestabstand von 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten wird. Hotels dürfen keine Touristen beherbergen. Reisen und private Besuche, die nicht zwingend notwendig sind, sollten verschoben oder abgesagt werden.

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